Mit dem 1. Juli 1999 wurden im Land Nordrhein-Westfalen die der Landesjustizverwaltung nach der Bundesrechtsanwaltsordnung obliegenden Aufgaben und Befugnisse teilweise auf die Rechtsanwalts-kammern übertragen. Diese sind seit dem zuständig für das Zulassungsverfahren von Rechtsanwälten und den Widerruf der Zulassungen. Oben stehend finden Sie die entsprechenden Formulare im PDF-Format zum Download.