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Fortbildungslehrgang zum anerkannten Abschluss „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“

:: Downloads / Links
» Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" vom 23.08.2001 (BGBl. I, 2001, 2050)
» Prüfungsordnung
» Informationsbroschüre

Die Rechtsanwaltskammer Köln führt seit Jahren Fortbildungsveranstaltungen durch, um den Rechtsanwaltsfachangestellten/gehilfen die Möglichkeit zu geben, ihre fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse weiterzuentwickeln und zu vertiefen.

Ziel der Fortbildung ist der Befähigungsnachweis zur fachlichen Leitung eines Rechtsanwaltsbüros als geprüfter Rechtsfachwirt (vormals Bürovorsteher).

Lehrgangsdauer: insgesamt 456 Unterrichtsstunden à 45 Minuten

Unsere Kursangebote:

Unterrichtsort: Aachen
Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der StädteRegion Aachen, Lothringer Str. 10, 52062 Aachen
Unterrichtszeiten: jeweils 2 x wöchentlich,
dienstags u. donnerstags von 17.45 bis 21.00 Uhr
voraussichtlicher Beginn in 2010: noch nicht bekannt
- Bewerbungen können abgegeben werden ab 01.12.2009

Unterrichtsort: Bonn
Friedrich-List-Berufskolleg, Plittersdorfer Str. 48, 53173 Bonn
Unterrichtszeiten: jeweils 2 x wöchentlich,
montags u. donnerstags von 17.45 bis 21.00 Uhr
voraussichtlicher Beginn: August 2010
- Bewerbungen können abgegeben werden ab dem 01.03.2010

Unterrichtsort: Köln
Joseph-DuMont-Schule, Escher Str. 217, 50739 Köln-Bilderstöckchen
Unterrichtszeiten: jeweils 2 x wöchentlich,
montags u. donnerstags von 17.45 bis 21.00 Uhr
voraussichtlicher Beginn: September 2011
- Bewerbungen können abgegeben werden ab dem 01.03.2011

Lehrgangsfächer:

Arbeits- und Sozialrecht
Berufsbildungs- und Jugendschutzrecht
Buchführung
Bürgerliches Recht
Büroorganisation, EDV
Familienrecht
Kostenrecht
Mandantenbetreuung
Personaleinsatz - und Personalführung
Sozialversicherungsrecht
Steuerrecht
Strafprozessrecht
Strafrecht
Verfahrensrecht
Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht
Vollstreckungsrecht

Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:

- Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnsitz und Anschrift der Rechtsanwaltskanzlei, bei der der Bewerber zurzeit beschäftigt ist),
- Fotokopie des Anwaltsgehilfenbriefs bzw. der Urkunde zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten,
- Nachweis der Anzahl der Jahre in der Berufspraxis - nach Beendigung der Ausbildungszeit - in der Breite des Berufsbildes des Anwaltsgehilfen /Rechtsanwaltsfachangestellten.

Die Kursgebühr beträgt 1.500,00 Euro und ist in drei Teilbeträgen fällig. Der erste Teilbetrag in Höhe von 500,00 Euro ist innerhalb eines Monats nach Aufnahmebestätigung zu zahlen. Die restlichen Teilbeträge in Höhe von jeweils 500,00 Euro sind im zweiten und dritten Ausbildungstertial fällig. Es besteht die Möglichkeit, den Fortbildungslehrgang im Rahmen eines aus den Mitteln für die Begabtenförderung Berufliche Bildung finanzierten Stipendiums zu absolvieren. Zum Umfang und zu den Voraussetzungen der Begabtenförderung Berufliche Bildung siehe www.begabtenfoerderung.de.

Die Zahl der Teilnehmer ist auf 30 Personen beschränkt. Bei Bewerberüberhang wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Hierbei werden insbesondere als Kriterien die Berufspraxis in der Anwaltskanzlei, die gegenwärtige Beschäftigung sowie der Wohnsitz des Bewerbers und der Kanzleisitz des Arbeitgebers berücksichtigt.

Bitte beachten Sie folgende Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:

An der Fortbildungsprüfung kann nur teilnehmen, - wer die Rechtsanwaltsgehilfen- oder Rechtsanwaltsfachangestelltenprüfung bestanden hat und danach mindestens zwei Jahre in einem Rechtsanwaltsbüro ohne wesentliche Unterbrechung tätig gewesen ist.

oder

- wer ohne Abschlussprüfung sechs Jahre in einem Rechtsanwaltsbüro fachlich und überwiegend in der Breite des Berufsbildes des Rechtsanwaltsfachangestellten/gehilfen ohne wesentliche Unterbrechung tätig gewesen ist.

und

- wer seinen Wohnsitz oder seinen Arbeitsplatz im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln hat.

Für die Teilnahme an der Abschlussprüfung wird eine Prüfungsgebühr erhoben, die den Teilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben wird.


Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte

Der Zugang zum Studium wurde für beruflich Qualifizierte mit Ausbildung und beruflicher Praxis erheblich erweitert. Meister und vergleichbar Qualifizierte (wie z.B. Geprüfte Rechtsfachwirte) haben ohne jede vorherige Prüfung den direkten Zugang zu allen Studiengängen an sämtlichen Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen. Alle Hochschulen in Nordrhein-Westfalen bieten Studieninteressierten mit beruflicher Qualifikation eine entsprechende Studienberatung an.

>>Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte

Informationen darüber, was man mit seiner beruflichen Qualifikation studieren kann, erhält man über die Servicenummer 0180 3 200 220 oder per Email unter nrwdirekt@nrw.de (ServiceCenter der Landesregierung).


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