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Bundeseinheitlicher / europäischer Anwaltsausweis
Der bisher verwendete Ausweis der Rechtsanwaltskammer Köln wird ersetzt durch einen neuen bundeseinheitlichen Ausweis.
Die Durchsuchung der Wohnung und der Kanzleiräume eines angeklagten Rechtsanwalts zur Auffindung seines nach § 111a Abs. 3 Satz 1 StPO beschlagnahmten Führerscheins ist jedenfalls dann zulässig und insbesondere nicht unverhältnismäßig, wenn deutliche Verdachtsmomente dafür sprechen, der Angeklagte wolle die Einziehung des Führerscheins bewusst vereiteln.