|
Ergebnis der Umfrage zum Vorschlag der RAK Frankfurt für einen neuen Ausbildungsberuf "Legal Assistant"
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt hat am 10.5.2007 dem Bundesministerium der Justiz einen Vorschlag für einen neuen Ausbildungsberuf „Legal Assistant“ unterbreitet. Hintergrund dieser Initiative ist, dass einerseits die Zahlen der Ausbildungsverhältnisse für die Rechtsanwaltsfachangestellten zurückgehen und andererseits die Vertreter von internationalen Großkanzleien andere Anforderungen an gut ausgebildete Fachkräfte stellen. Kennzeichnend für den Ausbildungsberuf ist, dass die Kommunikation sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form in Englisch geführt werden kann. Das wird unterstützt durch ein halbjähriges Auslandspraktikum.
Um feststellen zu können, ob eine entsprechende Anzahl von Ausbildungsplätzen auch nachhaltig angeboten wird, hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer entschlossen, eine Bedarfsumfrage durchzuführen.
Um die Kosten möglichst gering zu halten und gleichwohl eine repräsentative Stellungnahme der Mitglieder zu erreichen, hat die Rechtsanwaltskammer Köln den Fragebogen mit ihrem Newsletter beworben und als Onlineformular auf die Internetseite der Kammer gestellt. Gleichzeitig wurde um Angaben zu der Anzahl der Mitarbeiter in dem Betrieb gebeten, um eine Differenzierung der Antworten nach der Größe der Kanzlei vornehmen zu können. Das Ergebnis der Umfrage ist überraschend, wie der nachfolgenden Übersicht, die Sie sich als PDF-Datei aufrufen können, zu entnehmen ist:
>>Übersicht Umfrageergebnis (pdf)
Wie Sie daraus entnehmen können, haben insgesamt 647 Kanzleien auf unsere Umfrage geantwortet. Davon waren 499 Antworten von Kanzleien mit weniger als 10 Beschäftigten, 52 Antworten von Kanzleien mit 10 – 20 Beschäftigten, 39 Antworten von Kanzleien mit 21 – 50 Beschäftigten und 57 Antworten von Kanzleien mit mehr als 50 Beschäftigten.
Von den Kanzleien mit weniger als 10 Beschäftigten haben immerhin 58 mitgeteilt, dass sie einen Ausbildungsplatz als „Legal Assistant“ anbieten würden, eine Kanzlei würde sogar zwei Ausbildungsplätze für den Beruf anbieten. 21 dieser Kanzleien wären auch bereit, diese Ausbildungsplätze nachhaltig anzubieten, d.h. jedes Jahr eine bestimmte Anzahl neuer Auszubildenden einzustellen. Diese Kanzleien wären auch bereit, einen Auslandsaufenthalt zu organisieren und zu finanzieren. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist aber, dass der Einführung eines neuen Ausbildungsberufes immerhin 208 Kanzleien positiv und 50 Kanzleien sehr positiv gegenüberstehen.
Von den Kanzleien mit 10 – 20 Beschäftigten haben immerhin 14 ihre Bereitschaft bekundet, einen Ausbildungsplatz anzubieten, wobei 7 nachhaltig ihre Bereitschaft erklärt haben, jedes Jahr eine bestimmte Anzahl neuer Auszubildenden einzustellen. Ferner haben 11 dieser Kanzleien erklärt, dass sie sowohl organisatorisch als auch finanziell den obligatorischen Auslandsaufenthalt möglich machen würden. Von den 52 Antworten haben immerhin 20 erklärt, dass sie dem neuen Ausbildungsberuf positiv und fünf sehr positiv gegenüberstehen.
Bei den Antworten der Kanzleien mit 21 – 50 Beschäftigten haben 13 Kanzleien erklärt, einen Ausbildungsplatz anzubieten, wobei weitere zwei Kanzleien drei und mehr Ausbildungsplätze anbieten würden. 10 dieser Antworten würden eine bestimmte Anzahl neuer Auszubildenden jährlich einstellen und wären auch bereit, den Auslandsaufenthalt zu finanzieren. Insgesamt haben drei die Einführung des Ausbildungsberufes als sehr positiv und 13 als positiv bezeichnet.
Bei den Antworten der Kanzleien mit mehr als 50 Beschäftigten haben 14 ihre Bereitschaft zur Einrichtung eines Ausbildungsplatzes, fünf zur Einrichtung zweier Ausbildungsplätze und 24 ihre Bereitschaft zur Einrichtung von drei und mehr Ausbildungsplätzen erklärt. 36 Kanzleien würden nachhaltig einstellen und 34 Kanzleien würden die Kosten für den obligatorischen Auslandsaufenthalt übernehmen. Entsprechend haben 23 Kanzleien die Einführung des neuen Ausbildungsberufs als positiv und 28 Kanzleien als sehr positiv eingestuft.
Zusammenfassend bedeutet das, dass aufgrund der Umfrage immerhin 99 Kanzleien bereit wären, einen Ausbildungsplatz, sechs Kanzleien immerhin zwei Ausbildungsplätze und 26 Kanzleien sogar drei und mehr Ausbildungsplätze als „Legal Assistant“ anzubieten. 74 Kanzleien würden in unserem Kammerbezirk diese Ausbildungsplätze auch jährlich weiter zur Verfügung stellen und 72 Kanzleien würden auch die Kosten und die Organisation des obligatorischen Auslandsaufenthaltes übernehmen.
Insgesamt stehen 264 Anwaltskanzleien unseres hiesigen Kammerbezirks der Einführung des neuen Ausbildungsberufes positiv und 86 sehr positiv gegenüber. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass insbesondere in größeren Anwaltskanzleien offenbar ein Bedarf für die Einrichtung eines weiteren Ausbildungsplatzes als „Legal Assistant“ besteht. Bemerkenswert ist auch, dass nahezu die Hälfte der Kanzleien die Einführung des neuen Ausbildungsberufes als positiv bzw. sehr positiv angesehen hat.
|