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Corona-Impfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind – wenn sie nicht aus anderen Gründen zu einer höheren Impfgruppe gehören – seit dem 8.2.2021 als Personen anerkannt, die mit „erhöhter“ Priorität ein Impfangebot erhalten. Dies entspricht der dritten Gruppe.
Dienstbetrieb der Gerichte vom 19.04.2021 bis 26.04.2021
Auch in der Zeit vom 19.04.2021 bis zum 26.04.2021 gewährleistet die Justiz die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs insbesondere auch für die Anwaltschaft. Die entsprechende Presseerklärung, die die Hausmitteilungen der Gerichte zusammenfasst, finden Sie hier.
Testzentrum im Landgericht Köln eingerichtet
Ab dem 14.4.2021 hat das Landgericht Köln im Raum 116 und Saal 117 des Justizgebäudes an der Luxemburger Straße ein allgemein zugängliches Coronavirus-Testzentrum eingerichtet, das zusammen mit der Birken-Apotheke betrieben wird.