Die Aufgaben der Rechtsanwalts­kammer Köln

Abwick­lungen

Für einen verstor­benen oder ausge­schie­denen Kollegen bestellt der Vorstand einen Kollegen/eine Kollegin als Abwickler (§§ 53, 55 BRAO), sofern es zur Wahrnehmung der Inter­essen der Auftrag­geber und der Rechts­pflege  erfor­derlich ist. Die Kammer steht bei Abwick­lungen mit Rat und Tat zur Seite.

Anwalts­ausweis

Für die tägliche Arbeit der Mitglieder ist gerade beim Zugang zu Gerichts­ge­bäuden der Nachweis ihrer Anwalts­zu­lassung wichtig. Der von der Kammer heraus­ge­gebene Anwalts­ausweis mit einer fünfjäh­rigen Gültigkeit erleichtert hier den Zugang.

Anwalts­ge­richts­barkeit

Wir stellen gemäß § 98 Abs. 2 BRAO die für das Anwalts­ge­richt erfor­der­lichen Bürokräfte, die Räume und die sonstigen Mittel zur Verfügung. Das Anwalts­ge­richt ist mit der Geschäfts­stelle, dem Beratungs­zimmer und dem Verhand­lungssaal im Gebäude des OLG Köln angesiedelt.

Anwalt­such­dienst

Für unsere Mitglieder unter­halten wir einen kosten­losen Anwalt­such­dienst. Poten­zielle Mandanten können dort einen für sie geeig­neten Rechts­anwalt in ihrer Nähe finden. Dabei kann nach Fachan­walt­schaften, Sprach­kennt­nissen oder Postleitzahl gesucht werden. Den Anwalt­such­dienst finden sie unter rak-koeln.de/Fuer-Verbraucher/Anwaltssuche. Die Mitglieder der Kammer können der Geschäfts­stelle für den Anwalt­such­dienst Angaben wie Fachan­walt­schaften oder Sprach­kennt­nisse übermitteln.

Berufs­aus­bildung

Wir sind nach dem Berufs­bil­dungs­gesetz zuständig für die Ausbildung der Rechts­an­walts­fach­an­ge­stellten. Die Rechts­an­walts­kammer Köln verwaltet ca. 900 Ausbil­dungs­ver­träge jährlich. Zur Vermittlung von Ausbil­dungs­ver­hält­nissen unter­halten wir auf unserer Inter­net­seite eine Stellen­börse und unter­stützen Sie bei der Auswahl eines Auszu­bil­denden durch unsere Ausbil­dungs­ver­mittler.

Berufs­haft­pflicht­ver­si­cherung

Wir holen Nachweise über das Bestehen einer gesetz­lichen Berufs­haft­pflicht­ver­si­cherung unserer Mitglieder ein und tragen dafür Sorge, dass diese aufrecht erhalten wird, indem wir etwa den Pflicht­mit­tei­lungen der Versi­cherer über einge­tretene Deckungs­lücken oder den Fortfall eines Versi­che­rungs­ver­hält­nisses nachgehen. Zudem sind wir verpflichtet, unter bestimmten Voraus­set­zungen Dritten Auskunft über die bestehende Versi­cherung zu erteilen.

Berufs­recht

Der Kammer­vor­stand und die Geschäfts­führung beraten die Mitglieder umfassend im Berufs­recht und beant­worten täglich schriftlich und telefo­nisch zahlreiche Anfragen zu anwalt­lichen Pflichten, insbe­sondere zum Verhalten von Kollegen, zum Sozie­täts­recht und zur Inter­es­sen­kol­lision. Zudem überwacht der Vorstand die Einhaltung der berufs­recht­lichen Pflichten und ahndet Verstöße mit Beleh­rungen oder Rügen. Beschwerden werden sowohl von Mandanten und von Kollegen als auch von Behörden bei der Kammer einge­reicht.

BRAK-Ausschüsse

Für einzelne Rechts­ge­biete hat die Bundes­rechts­an­walts­kammer Ausschüsse – insgesamt rund 30 – einge­richtet. Darin sind wir mit Sachkennern aus dem Kolle­gen­kreis vertreten und wirken so an der Willens­bildung der Bundes­rechts­an­walts­kammer mit. Die Ausschüsse erarbeiten z.B. Stellung­nahmen gegenüber dem Gesetz­geber und den Gerichten zu aktuellen Gesetz­ge­bungs­vor­haben oder z.B. zu Verfahren vor dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt.

Ehrenamt

Die Vorstands­mit­glieder der Rechts­an­walts­kammer Köln arbeiten ehren­amtlich. Für ihre umfang­reiche Tätigkeit erhalten sie lediglich eine Aufwands- und Fahrt­kos­ten­ent­schä­digung nach der von der Kammer­ver­sammlung beschlos­senen Aufwands­ent­schä­di­gungs­richt­linie, die sich an dem RVG orien­tiert.

Einheit­licher Ansprech­partner

Die Tätigkeit als einheit­licher Ansprech­partner wird in NRW durch die Kommunen wahrge­nommen. Wir unter­stützen die Kommunen bei ihrer Tätigkeit.

Elektro­nische Signatur

Für die Signa­tur­karte bestätigt die Geschäfts­stelle unseren Mitgliedern das Attribut „Rechts­anwalt“ und überwacht die Attri­buts­vergabe gegenüber dem jewei­ligen Anbieter von Zerti­fi­zie­rungs­diensten. Ferner führen wir für unsere Mitglieder das Kamme­rIdent-Verfahren zur Erlangung des quali­fi­zierten elektro­ni­schen Signa­tur­zer­ti­fikats auf der beA-Karte durch. Weitere Infor­ma­tionen zur beA-Karte Signatur sind unter https://bea.bnotk.de/ abrufbar.

Existenz­gründung

Für neu zugelassene Kolle­ginnen und Kollegen gibt der Vorstand gegenüber Organi­sa­tionen und Insti­tu­tionen, die mit der Existenz­gründung befasst sind, kostenlos Stellung­nahmen zum Existenz­grün­dungs­vor­haben (sachver­ständige Stelle) ab.

Fachan­walt­schaften

Wir haben für die bestehenden 24 Fachan­walt­schaften Vorprü­fungs­aus­schüsse einge­richtet. Der Vorstand – die Abteilung IX – entscheidet nach der Vorprüfung über alle einge­henden Anträge auf Verleihung der Befugnis zum Führen einer Fachan­walts­be­zeichnung. Zudem beraten wir unsere Mitglieder bei allen Fragen rund um die Fachan­walt­schaften und überprüfen die Einhaltung der jährlichen Fortbil­dungs­pflicht gemäß § 15 FAO.

Fortbildung

Der Kammer­vor­stand sieht in der anwalt­lichen Fortbildung eine wesent­liche Voraus­setzung für eine quali­fi­zierte und kompe­tente Berufs­aus­übung. Die Fortbildung im Bezirk übernehmen – bis auf wenige Veran­stal­tungen – die drei Anwalt­vereine in Köln, Bonn und Aachen. Mit den Anwalt­ver­einen Bonn und Aachen gibt die Kammer zweimal im Jahr eine umfang­reiche Fortbil­dungs­bro­schüre heraus.

Gebüh­ren­gut­achten

Im Zivil­prozess, aber auch im Rahmen von staats­an­walt­schaft­lichen Ermitt­lungs­ver­fahren, in denen es um die Vergütung und Gebühren unserer Mitglieder geht, erstattet der Vorstand – Abteilung VIII – Gutachten, die als Entschei­dungs­grundlage der Gerichte und Behörden dienen (s. § 14 RVG).

Geldwä­sche­gesetz

Rechts­an­wälte und Kammer­rechts­bei­stände können nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 Geldwä­sche­gesetz (GwG) Verpflichtete im Sinne des Geldwä­sche­ge­setzes sein. Die Rechts­an­walts­kammer Köln übt als zuständige Aufsichts­be­hörde gem. §§ 50 Nr. 3, 51 GwG die Aufsicht über die Verpflich­teten nach dem GwG aus. Ferner stellt die Rechts­an­walts­kammer Köln auf Ihrer Inter­net­präsenz weitere Infor­ma­tionen zur Verfügung, etwa die aktuellen Ausle­gungs- und Anwen­dungs­hin­weise zum GwG sowie eine Check­liste. Diese Infor­ma­tionen sollen als Hilfe­stellung zur Auslegung und Anwendung des GwG in der Praxis dienen. Hinweise auf Verstöße gegen Geldwä­sche­vor­schriften können der Rechts­an­walts­kammer per Telefon, E‑Mail, Brief oder anonym über das einge­richtete Hinweis­ge­ber­system bekannt gemacht werden.

Geset­zes­vor­haben

Unser Vorstand engagiert sich nicht nur über die Bundes­rechts­an­walts­kammer bei Geset­zes­vor­haben. Er führt auch vor Ort und im Land Nordrhein-Westfalen Gespräche mit den maßgeb­lichen Entschei­dungs­trägern und setzt sich für die Belange der Kollegen ein. Auch gibt er Stellung­nahmen zu Gesetz­ent­würfen etwa gegenüber den Justiz- und Fachmi­nis­terien ab und regt Neure­ge­lungen an, wenn er sie für erfor­derlich hält.

Institut für Anwalts­recht

Das an der Kölner Univer­sität bestehende Institut für Anwalts­recht wird von der Rechts­an­walts­kammer Köln bei seiner Arbeit unter­stützt. So ist die Rechts­an­walts­kammer Köln Mitglied im Förder­verein des Instituts, dessen Vorstand u. a. der Präsident Rechts­anwalt Dr. Thomas Gutknecht angehört, und steht im ständigen Gespräch mit den Insti­tuts­di­rek­toren Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Dr. Hanns Prütting.

Internet

Unter www.rak-koeln.de sind wir im Internet präsent. Dort werden aktuelle Infor­ma­tionen für unsere Mitglieder und deren Mitar­beiter veröf­fent­licht. Für Bürger wird eine kostenlose Anwalt­suche zur Verfügung gestellt. Die für die tägliche Arbeit erfor­der­lichen Formulare und Merkblätter stehen zum Download zur Verfügung. Zudem findet man dort auch unsere Zeitschrift „Kammer­Forum”.

Juris­ten­aus­bildung

Wir unter­stützen die univer­sitäre Ausbildung und unter­halten enge Bezie­hungen zu den Univer­si­täten in Köln und Bonn. Eine Reihe von Kolle­ginnen und Kollegen hält etwa im Rahmen der Ringvor­lesung Referate vor Studie­renden. Auch die Referen­dar­aus­bildung wird durch uns nicht nur finan­ziell unter­stützt. Zahlreiche Kolle­ginnen und Kollegen sind als Referenten im Einfüh­rungs­lehrgang und in den Arbeits­ge­mein­schaften tätig. Zudem bilden wir in der Geschäfts­stelle Studen­tinnen und Studenten (praktische Studi­enzeit) und Referen­da­rinnen und Referendare (Wahl- und Anwalts­station) aus.

Kammer­me­daille

Besonders um die Belange der Rechts­an­walt­schaft verdiente Personen ehren wir durch Verleihung unserer Kammer­me­daille.

Kammer­Forum

Das Kammer­Forum der Rechts­an­walts­kammer Köln erscheint in der Regel vier Mal im Jahr im Verlag C.H. Beck. Dort berichten wir über alle für die Anwalt­schaft wichtigen gesetz­lichen und prakti­schen Entwick­lungen, über Fragen des Berufs­rechts und wesent­liche rechts­po­li­tische Themen.

Kammer­ver­sammlung

Die jährlich einzu­be­ru­fende Kammer­ver­sammlung ist zu einem Treff­punkt für viele Kolle­ginnen und Kollegen geworden. Die beglei­tenden Vortrags­ver­an­stal­tungen und der gemeinsame Imbiss erfreuen sich regen Zuspruchs. Mitglieder der Kammer haben durch die Kammer­ver­sammlung ein demokra­ti­sches Mitbe­stim­mungs­recht am Kammer­wesen, etwa durch die alle zwei Jahre turnus­gemäß anste­henden Vorstands­wahlen.

Legiti­ma­ti­ons­nachweis

Kann als Legiti­mation, etwa für den Besuch in einer Haftan­stalt, kurzfristig ein Anwalts­ausweis nicht mehr erstellt werden, so stellt die Geschäfts­stelle eine Bestä­tigung über die Zulassung aus.

Mediation

Die Rechts­an­walts­kammer Köln unter­stützt die Mediation und die Koope­rative Praxis. Infor­ma­tionen zu diesen Themen werden auf einer eigenen Website (mediation.rak-koeln.de) bereit gehalten. Dies umfasst neben allge­meinen Infor­ma­tionen auch eine Liste der Anwalts­me­dia­toren aus dem Kammer­bezirk. In die Liste werden auf Antrag Kolle­ginnen und Kollegen aufge­nommen, die eine § 7 a BORA entspre­chende Media­ti­ons­aus­bildung nachge­wiesen haben. Im Bereich der gerichts­nahen Mediation ist die Rechts­an­walts­kammer Köln auch weiterhin dem „Kölner Weg“, der bereits 2007 ins Leben gerufen wurde, verbunden.

Öffent­lich­keits­arbeit

Der Präsident und der Vorstand der Rechts­an­walts­kammer Köln nehmen gegenüber der Öffent­lichkeit zu wichtigen rechts­po­li­ti­schen Themen Stellung und verdeut­lichen die Auffassung der Rechts­an­walt­schaft, insbe­sondere durch eigene Medien­in­for­ma­tionen. Bei einem jährlichen Presse­ge­spräch unter­richtet der Kammer­vor­stand die Medien über die Situation der Anwalt­schaft im Kammer­bezirk.

Pflicht­ver­tei­di­ger­liste

Seit der Neure­gelung des § 140 StPO ist einem in Haft Genom­menen schon zum Zeitpunkt des Vollzugs des Haftbe­fehls ein Pflicht­ver­tei­diger zu bestellen. Da nicht alle Betrof­fenen und nicht alle Ermitt­lungs­richter sofort einen Pflicht­ver­tei­diger benennen können, hat die Rechts­an­walts­kammer Köln eine sogenannte „Pflicht­ver­tei­di­ger­liste“ geschaffen. In diese Liste können sich dieje­nigen Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wälte eintragen lassen, die bereit sind, Pflicht­ver­tei­di­gungen zu übernehmen. Zudem enthält diese Liste weitere Angaben zu Zusatz­qua­li­fi­ka­tionen, Sprach­kennt­nissen und Tätig­keits­schwer­punkten. Die Liste wird monatlich aktua­li­siert, im Internet einge­stellt sowie der Justiz und den Justiz­voll­zugs­an­stalten und Polizei­be­hörden übermittelt, damit diese ebenfalls auf diese Liste zugreifen können.

Rechts­an­walts­re­gister

Seit einiger Zeit gibt es nach der Vorschrift des § 31 BRAO ein bundes­weites Rechts­an­walts­re­gister. Über die Datenbank unter www.rechtsanwaltsregister.org werden alle Rechts­an­wälte und die Mandanten in die Lage versetzt, überall einen Anwalt ihrer Wahl zu finden bzw. zu ermitteln, wo ein Rechts­anwalt zugelassen ist. Das Register ist tages­ak­tuell.

Rechts­staat

Es ist unsere vornehmste Aufgabe, die in der Verfassung verbrieften Grund­rechte der Auftrag­geber und Rechts­an­wälte zu vertei­digen. So wehren wir uns zum Beispiel intensiv gegen den Versuch, die anwalt­liche Verschwie­gen­heits­pflicht auszu­höhlen oder die freie Anwaltswahl der Mandanten einzu­schränken.

Satzungs­ver­sammlung

Unsere Mitglieder sind in der Satzungs­ver­sammlung, dem Anwalts­par­lament, mit 7 gewählten Kammer­mit­gliedern (6. Satzungs­ver­sammlung ab Juli 2015) vertreten. Sie können so unmit­telbar auf die Reform des anwalt­lichen Berufs­rechts und die Fortent­wicklung der Fachan­walt­schaften Einfluss nehmen. Wir erstatten den Mitgliedern der Satzungs­ver­sammlung Fahrt- und Übernach­tungs­kosten sowie das Tagegeld.

Schlichtung

Bei Strei­tig­keiten zwischen Mitgliedern der Kammer und deren Auftrag­gebern (Mandanten) kann die Rechts­an­walts­kammer Köln nach ihrem gesetz­lichen Auftrag eine Schlichtung durch­führen. Aller­dings hat der Gesetz­geber die „Schlich­tungs­stelle der Rechts­an­walt­schaft“ zentral für alle Rechts­an­wälte, die in Deutschland zugelassen sind, in Berlin geschaffen (siehe § 191f der Bundes­rechts­an­walts­ordnung), die besonders zur Schlichtung von Angele­gen­heiten zwischen einem Rechts­anwalt und seinen Mandanten geeignet ist (siehe www.s‑d-r.org). Daher können sich Mandanten an diese Schlich­tungs­stelle in Berlin wenden und dort das Schlich­tungs­ver­fahren einleiten. Der Mandant hat aller­dings ein Wahlrecht, wo er die Schlichtung durch­ge­führt haben möchte.

Sozie­täts­tren­nungen

Der Vorstand vermittelt bei der Auflösung von Sozie­täten und Kanzleien. Vermitt­lungs­ge­spräche sollen helfen, die häufig unglücklich verfah­renen Situa­tionen zu bewäl­tigen und Konflikte zu berei­nigen.

Unerlaubte Rechts­be­ratung

Der Vorstand verfolgt mögliche Verstöße gegen das Rechts­dienst­leis­tungs­gesetz (RDG) und zwar im außer­ge­richt­lichen Bereich durch eine Abmahnung und, wenn dies nicht erfolg­reich ist, auch im gericht­lichen Verfahren.

Verei­di­gungen

Aus ihrem Verständnis als Selbst­ver­waltung der Rechts­an­wälte sind den Kammern zu Recht seit einigen Jahren die Zulas­sungen zur Anwalt­schaft in eigener Verant­wortung übertragen. Ca. alle zwei Wochen vereidigt in der Regel der Präsident der Rechts­an­walts­kammer Köln im Kammer­ge­bäude die neu zugelas­senen Rechts­an­wälte und steht ihnen dort auch für Fragen zur Verfügung. Unser gutes Verhältnis zu den drei örtlichen Anwalt­ver­einen im Kammer­bezirk spiegelt sich unter anderem darin wieder, dass neue Kammer­mit­glieder im Rahmen ihrer Verei­digung regel­mäßig auch von einem Vertreter – bzw. einer Vertre­terin – der Anwalt­vereine begrüßt und über die Vereins­arbeit infor­miert werden.

Vermitt­lungen

Der Kammer­vor­stand schlichtet nicht nur bei Strei­tig­keiten zwischen Mitgliedern der Kammer, sondern vermittelt in geeig­neten Fällen auch bei Beschwerden, die über Rechts­an­wälte erhoben werden. So bemüht sich der Vorstand, gegen­sei­tiges Verständnis zu wecken und dem Ansehen der Anwalt­schaft zu dienen.

Vertre­ter­be­stel­lungen

Der Vorstand unserer Kammer bestellt auf Antrag einen Vertreter, wenn Krankheit oder andere Gründe einen Rechts­anwalt daran hindern, seine Kanzlei selbst zu führen.

Versor­gungswerk

Der Vorstand hat die Gründung des Versor­gungs­werks der Rechts­an­wälte in NRW betrieben und damit in NRW für die Kolle­ginnen und Kollegen seit vielen Jahren die Möglichkeit einer gesicherten Alters­ver­sorgung geschaffen.

Werbung

Rechts­an­wälte dürfen werben. Die gesetz­lichen Grund­lagen haben sich durch die Recht­spre­chung und die Entschei­dungen der Satzungs­ver­sammlung deutlich libera­li­siert. Über die Zuläs­sigkeit von Werbe­maß­nahmen berät der Vorstand auch im Vorfeld.

Zulassung

Das gesamte Zulas­sungs­ge­schäft, das früher in den Händen der Justiz­ver­waltung lag, ist auf die Kammern überge­gangen, und zwar einschließlich Widerruf und Rücknahme der Zulas­sungen. Der Vorstand der Kammer vereidigt neue Mitglieder und macht dem Versor­gungswerk der Rechts­an­wälte Mitteilung über neue Mitglied­schaften.

Zweig­stelle

Seit Juni 2008 können anwalt­liche Zweig­stellen errichtet werden. Die Geschäfts­stelle erfasst die in unserem Bezirk errich­teten Zweig­stellen. Sie tut das unabhängig davon, ob der Betreiber der Zweig­stelle in unserem oder in einem anderen Kammer­bezirk nieder­ge­lassen ist.