Rechtsanwalt Sebastian Scharnke
Als Rechtsanwalt zugelassen seit 2001. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier, Referendariat in Köln und Madrid. Seit 2002 als Syndikusanwalt in unterschiedlichen Positionen im Konzern Deutsche Telekom AG in Bonn tätig, seit mehreren Jahren im Bereich Strategic Litigation der Konzernrechtsabteilung. Mitglied der Fachgruppe Berufsrecht im Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ e.V.). Betreuung der Syndikusrechtsanwälte im Konzern Deutsche Telekom in allen berufsrechtlichen Fragen.
Mit Einführung des Syndikusrechtsanwaltsgesetzes im Jahr 2016 und der damit einhergehenden gesetzlichen Verankerung des Berufsbildes des Syndikusrechtsanwaltes stellten und stellen sich für Syndikusrechtsanwälte viele Fragen zur praktischen Umsetzung. Dies gilt für alle berufsrechtlichen Rechte und Pflichten, aber auch für die Vereinheitlichung der Berufsbilder von Unternehmensjuristen und niedergelassenen Kollegen. Nicht zuletzt hierin zeigt sich, dass das rechtsanwaltliche Berufsrecht einem zunehmenden Wandel unterzogen ist. Daher ist es von großer Wichtigkeit, dass auch Syndikusrechtsanwälte als Teil der Rechtsanwaltschaft bundesweit (weiterhin) einen aktiven Beitrag in der Kammerarbeit leisten. Dies gilt insbesondere für Kammerbezirke, in denen zahlreiche Syndikusrechtsanwälte das Berufsbild des Rechtsanwaltes mitprägen. Mein Anliegen liegt hierbei insbesondere in der Weiterentwicklung eines modernen Berufsrechts, welches das Vertrauen in den Beruf des Rechtsanwaltes weiterhin stärkt und die besondere Stellung des Rechtsanwaltes nicht aus dem Blick verliert.