Ich bin Syndikusrechtsanwalt in der Konzernrechtsabteilung der Deutsche Bank AG, in die ich Anfang 1999 eingetreten und in verschiedenen Funktionen in Bonn, Köln, Düsseldorf und Frankfurt/M. tätig war und bin. Neben bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen betreue ich die berufsrechtlichen Fragestellungen der Syndici in der Bank. Ich bin seit 1999 Mitglied im Bonner Anwaltsverein, habe dessen Arbeitsgemeinschaft Syndikusanwälte mitinitiiert und leite diese zusammen mit meiner Kollegin RAin Rita Boketta seit ihrer Gründung. Seit 2010 bin ich Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Syndikusanwälte im Deutschen Anwaltsverein und gemeinsam mit Kollegen RA Michael Prossliner regionaler Ansprechpartner der Arbeitsgemeinschaft in unserem Kammerbezirk.
Als niedergelassener Anwalt führe ich zudem meine eigene Kanzlei in Siegburg. Ich trete für die Einheitlichkeit der Anwaltschaft und des Berufsbildes ein und würde mich freuen, die Sichtweise eines Syndikusrechtsanwaltes im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln weiterhin vertreten zu dürfen, zumal ich als einziger Syndikusrechtsanwalt zu dieser Wahl antrete. Derzeit bin ich stellvertretender Vorsitzender der Zulassungsabteilung sowie Schriftführer der Beschwerdeabteilung III.