Anwalts­ausweis

Auf Antrag können die Mitglieder der Rechts­an­walts­kammer Köln einen bundeseinheitlichen/europäischen Rechts­an­walts­ausweis im Scheck­kar­ten­format erhalten, der den Inhaber als Berufs­träger ausweist und den Zutritt bei Gerichten und Behörden mit Einlass­kon­trollen erleichtert. Der Ausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.

Eine Verlän­gerung eines abgelau­fenen Ausweises ist nicht möglich, da wir die entspre­chenden Daten und auch das einge­reichte Lichtbild nicht speichern. Daher bitten wir um Verständnis, dass ein neuer Antrag mit einem neuen Foto erfor­derlich ist.

Das Antrags­for­mular fordern Sie bitte direkt bei der Rechts­an­walts­kammer an, da Sie ein indivi­du­elles Antrags­for­mular mit einem indivi­du­ellen Barcode erhalten.

Dem ausge­füllten Antrags­for­mular ist ein Lichtbild von max. 5 x 4 cm beizu­fügen. Für die Produktion des Ausweises, der hohe Sicher­heits­an­for­de­rungen erfüllt, wird eine Gebühr in Höhe von 25,50 € erhoben. Wir weisen darauf hin, dass die Ausweis­pro­duktion jeweils zum 10. eines Monats statt­findet. Die Auslie­ferung erfolgt sodann innerhalb von ca. 2 Wochen.

Aufgrund der zurzeit herrschenden Bedin­gungen kann der Anwalts­ausweis in Eilfällen wie folgt beantragt werden:

1.   Sie fordern bei uns ein Antrags­for­mular an – dies ist indivi­duell notwendig, weil es einen einma­ligen Code enthält.

2.   Sie können uns das Formular mit einem Passbild wie gewohnt per Post zusenden.

3.   Falls Ihnen dies nicht möglich ist, kann uns das Formular auch als Scan per Mail oder beA zugesandt werden. Das Foto muss dann als jpg-Datei beigefügt werden, wenn irgend möglich in der Breite 1,70 cm und in der Länge 2,20cm mit einer Ausga­be­auf­lösung von 300 dpi.

Die Übersendung Ihres indivi­du­ellen Antrags­for­mulars zur Erstellung eines bundeseinheitlichen/europäischen Anwalts­aus­weises können Sie hier anfordern: