Beitrags­ordnung

Die Höhe des Kammer­bei­trages wird jährlich von der Kammer­ver­sammlung neu festge­setzt. Unter Berück­sich­tigung der an die Bundes­rechts­an­walts­kammer abzufüh­renden Beiträge, insbe­sondere für den Verwal­tungs­aufwand der Bundes­rechts­an­walts­kammer und das besondere elektro­nische Anwalts­postfach (beA), beträgt der Mitglieds­beitrag für das Jahr 2024 336 €.

Der Kammer­beitrag ist jeweils zum 1. März fällig. Während des Kalen­der­jahres neu aufge­nommene Mitglieder und gelöschte Mitglieder zahlen den Jahres­beitrag anteil­mäßig.