Beitragsordnung
Die Höhe des Kammerbeitrages wird auf der jährlich stattfindenden Kammerversammlung nach Vorstellung des Haushalts durch die Kammermitglieder festgesetzt. Unter Berücksichtigung der an die Bundesrechtsanwaltskammer abzuführenden Beiträge, insbesondere für den Verwaltungsaufwand der Bundesrechtsanwaltskammer und das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), beträgt der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2023 348 €. Der Kammerbeitrag ist zum 1. März jeden Jahres fällig.
Während des Kalenderjahres neu aufgenommene Mitglieder und gelöschte Mitglieder zahlen den Jahresbeitrag anteilmäßig.