Beitragsordnung
Die Höhe des Kammerbeitrages wird jährlich von der Kammerversammlung neu festgesetzt. Unter Berücksichtigung der an die Bundesrechtsanwaltskammer abzuführenden Beiträge, insbesondere für den Verwaltungsaufwand der Bundesrechtsanwaltskammer und das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), beträgt der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2024 336 €.
Der Kammerbeitrag ist jeweils zum 1. März fällig. Während des Kalenderjahres neu aufgenommene Mitglieder und gelöschte Mitglieder zahlen den Jahresbeitrag anteilmäßig.