Die neue Datenschutzgrundverordnung DSGVO
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie gilt auch für Anwaltskanzleien.
Anwaltskanzleien sollten das neue europäische Datenschutzrecht ernst nehmen, weil die Datenschutzbehörden auf Beschwerden von Mandanten, Mitarbeitern, Prozessgegnern und anderen Dritten mit förmlichen Verfahren reagieren müssen. Die Datenschutzbehörden halten sich zudem für verpflichtet, empfindliche Bußgelder zu verhängen, wenn Datenschutzverstöße festgestellt werden.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat mit erheblichem Einsatz umfangreiche Informationen und Merkblätter für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vorbereitet.
Mit Zustimmung des DAV verweisen wir auf diese Informationen:
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-und-anwaelte/berufsrecht/dsgvo-jede-kanzlei-muss-handeln
Zudem hat jetzt (Stand 17.5.2018) die Bundesrechtsanwaltskammer auf ihren Internetseiten umfangreiche Informationen veröffentlicht, darunter auch einige Aufsätze, die regelmäßig aktualisiert werden:
https://www.brak.de/fuer-anwaelte/datenschutz/.
Zusätzlich haben wir zur Information 2 Dokumente unseres externen Datenschutzbeauftragten, der Firma legitimis für Sie bereitgestellt.