Die Daten­schutzgrund­ver­ordnung DSGVO

Am 25. Mai 2018 ist die Daten­schutz-Grund­ver­ordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Sie gilt auch für Anwalts­kanz­leien.

Anwalts­kanz­leien sollten das europäische Daten­schutz­recht ernst nehmen, weil die Daten­schutz­be­hörden auf Beschwerden von Mandanten, Mitar­beitern, Prozess­gegnern und anderen Dritten mit förmlichen Verfahren reagieren müssen. Die Daten­schutz­be­hörden halten sich zudem für verpflichtet, empfind­liche Bußgelder zu verhängen, wenn Daten­schutz­ver­stöße festge­stellt werden.

Die Bundes­rechts­an­walts­kammer hat auf ihren Inter­net­seiten umfang­reiche Infor­ma­tionen veröf­fent­licht, die regel­mäßig aktua­li­siert werden: www.brak.de/anwaltschaft/tipps-und-leitfaeden/datenschutz

Auch der Deutsche Anwalt­verein (DAV) hat Infor­ma­tionen und Merkblätter für Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wälte veröf­fent­licht. Mit Zustimmung des DAV verweisen wir auf diese Infor­ma­tionen: anwaltsblatt.anwaltverein.de/…/dsgvo-jede-kanzlei-muss-handeln

Zusätzlich haben wir zu Ihrer Infor­mation zwei Dokumente unseres externen Daten­schutz­be­auf­tragten, der legitimis GmbH, für Sie bereit­ge­stellt.