Fachanwaltschaften

Die Erlaubnis einen der zur Zeit 24 Fachanwaltstitel zu führen, muss bei der Rechtsanwaltskammer beantragt und von ihr gestattet werden. Der Fachanwaltsantrag wird durch einen – für jedes Rechtsgebiet eingerichteten Vorprüfungsausschuss - begutachtet. Dies in Bezug auf die jeweiligen theoretischen und praktischen Kenntnisse, die gem. § 4 ff. FAO nachzuweisen sind.

Fachanwaltsklausuren im Sinne des § 4a FAO nur in Präsenzform möglich

Einen entsprechenden Hinweis finden Sie hier.

Aus der Fachanwaltschaft für Insolvenzrecht ist die Fachanwaltschaft für Insolvenz- und Sanierungsrecht geworden

Die Satzungsversammlung hat in ihrer 2. Sitzung der 7. Satzungsversammlung eine Änderung der Fachanwaltsordnung beschlossen, die am 01.06.2022 in Kraft getreten ist. Einen erläuternden Hinweis finden Sie hier.

Fortbildungspflicht für Fachanwälte
Formblatt Fortbildungnachweise §15 FAO