GwG-Prüfung

Derzeit führt die Rechts­an­walts­kammer Köln die GWG-Prüfung für den Erhebungs­zeitraum 2022 durch. Im Rahmen einer stich­pro­ben­haften Überprüfung werden nach dem Zufalls­prinzip ausge­wählten Mitgliedern Frage­bögen zugesendet.

    Geldwä­sche­meldung

    Die Rechts­an­walts­kammer ist gemäß § 53 GwG verpflichtet, ein System zur Annahme von Hinweisen zu poten­ti­ellen und tatsäch­lichen Verstößen gegen Geldwä­sche­vor­schriften einzu­richten. Hinweise auf Verstöße gegen Geldwä­sche­vor­schriften können Sie bei der Rechts­an­walts­kammer per Telefon, E‑Mail oder Brief bekannt­geben. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, einen anonymen Hinweis über das einge­richtete Hinweis­ge­ber­system abzugeben. Das Hinweis­ge­ber­system ist ausschließlich für Hinweise zu Verstößen gegen Geldwä­sche­vor­schriften vorge­sehen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Geldwäsche um eine schwer­wie­gende Straftat handelt.