Schlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Kammer und deren Auftraggebern (Mandanten) kann die Rechtsanwaltskammer Köln nach ihrem gesetzlichen Auftrag eine Schlichtung durchführen. Allerdings hat der Gesetzgeber die „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“ zentral für alle Rechtsanwälte, die in Deutschland zugelassen sind, in Berlin geschaffen (siehe § 191f der Bundesrechtsanwaltsordnung), die besonders zur Schlichtung von Angelegenheiten zwischen einem Rechtsanwalt und seinen Mandanten geeignet ist (siehe www.s-d-r.org). Daher können sich Mandanten an diese Schlichtungsstelle in Berlin wenden und dort das Schlichtungsverfahren einleiten. Der Mandant hat allerdings ein Wahlrecht, wo er die Schlichtung durchgeführt haben möchte.
Nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft finden Sie hier: