Schlichtung

Bei Strei­tig­keiten zwischen Mitgliedern der Kammer und deren Auftrag­gebern (Mandanten) kann die Rechts­an­walts­kammer Köln nach ihrem gesetz­lichen Auftrag auf Antrag gem. § 73 Abs.2 Nr. 2 BRAO eine Schlichtung durch­führen. (ABSATZ) Ferner ist bei der Bundes­rechts­an­walts­kammer eine unabhängige Stelle zur Schlichtung von Strei­tig­keiten zwischen Mitgliedern von Rechts­an­walts­kammern und deren Auftrag­gebern (Mandanten) einge­richtet. Die Stelle führt den Namen “Schlich­tungs­stelle der Anwalt­schaft” (§ 191f Abs. 1 BRAO). Alle weiteren Infor­ma­tionen zur Schlich­tungs­stelle der Anwalt­schaft finden Sie hier (https://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/). Der Schlich­tungs­antrag kann dort auch online gestellt werden.