Verzicht und Widerruf

Die Rückgabe der Zulassung zur Anwaltschaft ist jederzeit möglich. Der Rechtsanwalt muss schriftlich gegenüber der Rechtsanwaltskammer auf die Rechte aus seiner Zulassung verzichten. Die Schriftform kann gem. § 37 BRAO durch eine Erklärung über das besondere elektronische Anwaltspostfach ersetzt werden. Das entsprechende Dokument ist in diesem Fall mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Erklärenden zu versehen oder von ihm zu signieren und selbst zu versenden. Der Verzicht kann nur mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden und sollte aus Gründen der Klarheit die Formulierung "zum Ablauf des ..." enthalten. Anschließend wird die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO durch Verfügung des Präsidenten widerrufen.

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erlischt, wenn der Widerrufsbescheid bestandskräftig geworden ist. Damit enden die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer Köln sowie die Beitragspflicht. Der für die Folgemonate nach Beendigung der Mitgliedschaft entrichtete Kammerbeitrag wird anteilig zurückerstattet. Bitte benennen Sie uns hierzu schriftlich die gewünschte Bankverbindung zur Gutschrift des anteiligen Beitrags.