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Zulassung

Die Zulassung sowie die Aufnahme in die Rechts­an­walts­kammer Köln erfolgt nur auf Antrag.

Die Rechts­an­walts­kammer Köln ist nach § 33 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BRAO örtlich zuständig, wenn die Zulassung bei ihr beantragt wird und keine Mitglied­schaft in einer anderen Rechts­an­walts­kammer besteht. Ferner ist die Rechts­an­walts­kammer Köln nach § 33 Abs. 3 S. 2 BRAO für Aufnah­me­an­träge im Falle des Kanzlei­wechsels in den hiesigen Kammer­bezirk (§ 27 Abs. 3 BRAO) örtlich zuständig.

Die Anträge sind gebüh­ren­pflichtig.

Für die diversen Zulas­sungs­kon­stel­la­tionen halten wir nachstehend unter­schied­liche Antrags­for­mulare (Z1-Z13) bereit. Ferner finden Sie den Entwurf einer unwider­ruf­lichen Einver­ständnis- und Freistel­lungs­er­klärung sowie unsere Gebüh­ren­ordnung.

Hinweise für Mitglieder, die aufgrund Kanzlei­sitz­ver­legung in einen anderen Kammer­bezirk wechseln, finden Sie hier.

Zulas­sungs­an­träge

  • Antrag Z1 auf Erst- und Wieder­zu­lassung
  • Antrag Z2 auf Zulassung als Syndi­kus­rechts­anwalt — bei bestehender Rechts­an­walts­zu­lassung
  • Antrag Z3 auf Zulassung als Syndi­kus­rechts­anwalt und nieder­ge­las­sener Rechts­anwalt
  • Antrag Z4 auf Zulassung als Syndi­kus­rechts­anwalt
  • Antrag Z5 auf Zulassung als nieder­ge­lassene RAin_RA bei bestehender Syndi­kus­zu­lassung
  • Antrag Z6a Wechsel des Arbeit­gebers als Syndi­kus­rechts­anwalt
  • Antrag Z6b Erstre­ckung nach Aufnahme einer weiteren Tätigkeit als Syndi­kus­rechts­anwalt
  • Antrag Z7 auf Erstre­ckung einer bestehenden Zulassung als Syndi­kus­rechts­anwalt auf eine wesentlich geänderte Tätigkeit
  • Antrag Z8 auf Feststellung einer weiter bestehenden Zulassung als Syndi­kus­rechts­anwalt
  • Antrag Z9 auf Aufnahme in die RAK nach Kanzlei­sitz­ver­legung
  • Antrag Z10 auf Zulassung nach § 2 EuRAG
  • Antrag Z11 auf Zulassung gemäß §§ 11, 12 EuRAG
  • Antrag Z12 auf Zulassung einer Berufs­aus­übungs­ge­sell­schaft
  • Antrag Z13 auf Aufnahme in die RAK gem. § 206 f. BRAO

Entwurf einer unwider­ruf­lichen Einver­ständnis- und Freistel­lungs­er­klärung

  • Unwider­ruf­liche Einver­ständnis- und Freistel­lungs­er­klärung

Gebüh­ren­ordnung

  • Gebüh­ren­ordnung in Zulas­sungs- u. Vertre­tungs­an­ge­le­gen­heiten

Für Anwälte

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Riehler Str. 30 | 50668 Köln
Tel: 0221 - 97 30 10-0
Fax: 0221 - 97 30 10-50
Mail: kontakt@rak-koeln.de

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