Schlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Kammer und deren Auftraggebern (Mandanten) kann die Rechtsanwaltskammer Köln nach ihrem gesetzlichen Auftrag auf Antrag gem. § 73 Abs.2 Nr. 2 BRAO eine Schlichtung durchführen.
Ferner ist bei der Bundesrechtsanwaltskammer eine unabhängige Stelle zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern von Rechtsanwaltskammern und deren Auftraggebern (Mandanten) eingerichtet. Die Stelle führt den Namen “Schlichtungsstelle der Anwaltschaft” (§ 191f Abs. 1 BRAO). Alle weiteren Informationen zur Schlichtungsstelle der Anwaltschaft finden Sie hier (https://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/). Der Schlichtungsantrag kann dort auch online gestellt werden.