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Urteil zur Zulassung von Syndikusrechtsanwälten
Mit jetzt rechtskräftigem Urteil hat der AGH NRW (Urt. v. 28.10.2016 – 1 AGH 33/16) ausführlich zu der Frage Stellung genommen, ob sogenannte „Schadenanwälte“, die in Versicherungs-Unternehmen tätig sind, als Syndikusrechtsanwälte zugelassen werden können.
Symposium „Alternative Streitbeilegung"
Partnerschaftsabkommen mit der Rechtsanwaltskammer Lüttich geschlossen
Am 25.11.2016 fand im Verwaltungs-/ Finanzgericht das Symposium der Rechtsanwaltskammer Köln zum Thema „Alternative Streitbeilegung im internationalen Rechtsverkehr“ statt.
Ergebnis der Wahlen zum Kammervorstand und Beschluss über den Kammerbeitrag
Die Teilnehmer der Kammerversammlung der RAK Köln haben am 16.11.2016 insgesamt 13 Vorstandsmitglieder wieder- bzw. neugewählt.
Kammerversammlung am 16.11.2016
Am 16.11.2016 fand die diesjährige Kammerversammlung ab 15.30 Uhr im Hotel Marriott, Johannisstr. 76, 50668 Köln, statt. Die Tagesordnung finden Sie nachfolgend.
Kandidaten für die Wahlen zum Kammervorstand
Auf der Kammerversammlung am 16.11.2016 fanden wiederum Wahlen zum Kammervorstand statt. In diesem Jahr waren 9 Vorstandsplätze im Bezirk des Landgerichts Köln, jeweils 2 Plätze in den Landgerichtsbezirken Bonn und Aachen zu besetzen.
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach darf nicht starten
Zum für heute angekündigten Starttermin darf die BRAK das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) den rund 164.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nicht zur Verfügung stellen. „Wir hätten heute starten können, dürfen aber nicht“, resümiert Präsident Ekkehart Schäfer.
beA - Kammerident-Verfahren ab 25.08.2016
Sofern Sie den signaturrechtlichen Antrag zur Erlangung des qualifizierten Signaturzertifikats gestellt haben, ist nach dem Signaturrecht zwingend eine individuelle Identifizierung erforderlich. Die Identifizierung kann bei jedem Notar (Notarident) oder aber der zuständigen Rechtsanwaltskammer (Kammerident) erfolgen.
2. Kölner Syndikus-Rechtstag
Am 9.9.2016 findet in Köln der 2. Syndikus-Rechtstag statt. Die Rechtsanwaltskammer Köln, die IHK zu Köln, der Kölner Anwaltverein und der Bundesverband der Unternehmensjuristen kooperieren hier, um den in Unternehmen und auch für Unternehmen tätigen Kolleginnen und Kollegen eine Veranstaltung mit aktuellen Themen anzubieten. Das Programm mit Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.
Justizstatistik 2015 veröffentlicht
Das Justizministerium NRW hat Mitte Juli 2016 die Zahlen über den Geschäftsanfall in der Justiz des Landes (Gerichte und Staatsanwaltschaften) veröffentlicht. Aus den Zahlen der Jahre 2013 bis 2015 lässt sich ersehen, dass die Zahl der Neueingänge bis auf die Staatsanwaltschaften insgesamt rückläufig ist, in der Tendenz leider auch die Zahl der Erledigungen. Die Justizstatistik finden Sie hier.
Keine Zulassung für beleidigende Assessorin
Die RAK Köln hatte die Zulassung einer Assessorin, die den sie ausbildenden Staatsanwalt beleidigt und dann zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt wurde, abgelehnt. Der AGH hat die dagegen gerichtete Klage abgewiesen, genauso wie jetzt der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde. Den Beschluss des BGH finden Sie hier:
AGH Berlin stoppt beA
Der AGH Berlin (Beschl. v. 6.6.2016 – II AGH 15/15 und 16/15) hat die Bundesrechtsanwaltskammer verpflichtet, dem antragstellenden Rechtsanwalt „in beA nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung freizuschalten“. Die BRAK hat daraufhin erklärt, dass sie von der Einrichtung des beA für alle Rechtsanwälte absieht:
BMJV plant BRAO-Novelle
Das BMJV plant zusammen mit notwendigen Änderungen durch die Berufsanerkennungsrichtlinie wesentliche Änderungen der BRAO. So soll eine allgemeine Fortbildungspflicht geschaffen werden, die Rücksendung bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt wieder durch die Satzungsversammlung möglich werden, Kenntnisse des Berufsrechts Zulassungsvoraussetzung und die Briefwahl zu den Kammervorständen eingeführt werden.
Immer mehr Anwälte, immer weniger ReNos
Um die hieraus resultierenden Herausforderungen meistern zu können, ist es notwendig, Erklärungen für diese Entwicklungen zu finden. Daher wird sich ein Forschungsprojekt des Soldan Instituts mit Rechtsanwälten und ihren Mitarbeitern beschäftigen, um die bestehenden Erkenntnisdefizite im Rahmen des Möglichen zu beseitigen und der Anwaltschaft zur Verfügung zu stellen.
AGH-Verfahren zum beA
Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat gestern beschlossen, den von der BRAK mit zwei Rechtsanwälten vor dem Anwaltsgerichtshof (AGH) Berlin wegen der Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) abgeschlossenen Vergleich fristgerecht zu widerrufen.
Zusammenarbeit ja, aber nur mit Verschwiegenheit
Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur gemeinsamen Berufsausübung von Rechtsanwälten und Ärzten/Apothekern
Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
Nach der Verkündung des „Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte“ gibt es nunmehr seit dem 1.1.2016 die Möglichkeit, sich eigenständig als Syndikusrechtsanwalt/Syndikusrechtsanwältin zur Anwaltschaft zuzulassen.