Übernahme von Kosten für beA, Kammerbeitrag etc. und Lohnsteuer
Der Ausschuss Steuerrecht der BRAK hat mit dem Stand Dezember 2019 Hinweise zur Lohnversteuerung bestimmter Leistungen an Rechtsanwälte in Kanzleien veröffentlicht.
Es geht dabei um die steuerliche Handhabung folgender Kosten: des beA-Beitrages, des Kammerbeitrages, der Berufshaftpflichtversicherung und von Vereinsmitgliedschaften. Die Hinweise finden Sie hier.
>> Handlungshinweise des AS Steuerrecht der BRAK zur Lohnversteuerung von Beiträgen an BHV pp.