Freiwillige gesetz­liche Unfall­ver­si­cherung für selbständige Rechts­an­wälte

Selbständige Rechts­an­wälte sind nicht kraft Gesetzes in der gesetz­lichen Unfall­ver­si­cherung versi­chert. Sie können sich aber zu ihrer eigenen Absicherung freiwillig versi­chern.
Ob eine solche Absicherung sinnvoll ist, welche Leistungen sie bietet und was sie kostet, darüber infor­miert der Ausschuss Sozial­recht der Bundes­rechts­an­walts­kammer in einem Überblick, den Sie hier finden.