Hinweise zur Absenkung der Umsatz­steuer ab 1.7.2020

Die Bundes­rechts­an­walts­kammer hat am 25.6.2020 die angekün­digten Hinweise zur anwalt­lichen Rechnungs­legung für die Zeit der Absenkung der Umsatz­steuer vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 veröf­fent­licht. Diese Hinweise, die Sie hier finden, ergänzen die umsatz­steu­er­lichen Hinweise der BRAK (Stand Mai 2020), die Sie hier finden.

Zudem hat der Ausschuss RVG und Gerichts­kosten des DAV einen Leitfaden veröf­fent­licht, den sie hier finden.