Künftig Termin­ver­ein­barung online mit den Amtsge­richten in bestimmten Verfahren möglich

Vor dem Hinter­grund der Corona-Pandemie hat der Minister der Justiz Peter Biesenbach am 5.6.2020 beim Amtsge­richt Münster den Start­schuss für die Online-Termin­bu­chung für bestimmte Dienst­leis­tungen bei allen 129 Amtsge­richten des Landes gegeben.
Künftig wird es möglich sein, Termine in der Grundbuch- oder Nachlass­ab­teilung, in der Rechts­an­trags­stelle oder in der Zwangs­ver­stei­ge­rungs­ab­teilung online im Voraus mit dem Amtsge­richt zu verein­baren. Wenn auch der Zugang zu den Gebäuden der Gerichte aufgrund des bestehenden Öffent­lich­keits­grund­satzes gewähr­leistet bleibt, sind bei derar­tigen Anliegen der Bürge­rinnen und Bürger vor dem Hinter­grund der Corona-Pandemie inzwi­schen Termin­ab­sprachen geboten.
Minister der Justiz Peter Biesenbach: „Daher habe ich mich entschieden, die Online-Termin­bu­chung nunmehr flächen­de­ckend allen Amtsge­richten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung zu stellen. Damit geht die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen als erste Landes­jus­tiz­ver­waltung in Deutschland diesen Weg.“
In Kürze werde in vielen Gerichten des Landes dieser Service zur Verfügung stehen, der für eine service­ori­en­tierte und bürger­freund­liche Justiz stehe, so der Minister der Justiz. „Ich bin sicher, dass dieses neue Verfahren sowohl für die Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter der Justiz des Landes als auch für die Recht­su­chenden einen echten Gewinn darstellen wird“.