Achtung Nutzer von Windows­sys­temen 32-bit-Version

Ab 1.1.2023 sind Windows­be­triebs­systeme, die mit einer Wortbreite von 32-bit arbeiten, nicht mehr mit beA kompa­tibel

Die Justiz wird zum Ende des Jahres 2022 die Beschränkung der Nachrich­ten­größen erneut anpassen. Ab dem 01.01.2023 wird es möglich sein, über das beA Nachrichten mit einer Gesamt­größe von 200 Megabyte und maximal 1000 Dateien zu übersenden. Windows-Betriebs­systeme mit einer Wortbreite von 32-bit werden diese Anfor­de­rungen nicht mehr in ausrei­chender Zeit bewäl­tigen können. Deshalb wird die BRAK das beA-System zum Jahresende ausschließlich in einer 64-bit-Version anbieten, um die Nutzung des beA auch zukünftig zu gewähr­leisten.

Die BRAK hatte daher mit beA-Newsletter 3/2022 bereits darum gebeten, zu prüfen, ob Ihr Windows-System die 64-bit-Version unter­stützt und ggf. Anpas­sungen in Ihrer IT vorzu­nehmen.

Die Frage, ob Ihr Windows-System mit einer Wortbreite von 32-bit oder 64-bit arbeitet, können Sie durch folgende einfache Opera­tionen prüfen:

1.    Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Symbol „Dieser PC“ im Windows Datei-Explorer.

2.    Klicken Sie mit der linken Maustaste auf „Eigen­schaften“ an der Unter­seite des in Schritt 1. erschienen Auswahl­feldes.

3.    In dem nunmehr erschienen Fenster „Einstel­lungen“ sind Infor­ma­tionen über das Windows-System angezeigt. Nun finden Sie unter „Systemtyp“ die gesuchte Angabe zur Daten­breite des Windows-Systems.

(aus dem beA-Newsletter 8/2022 vom 29.9.2022)