Sanktionen gegen Russland

Die FIU weist darauf hin, dass Sanktionen der Europäi­schen Union in Kraft getreten sind bzw. demnächst in Kraft treten werden.

In Anbetracht dieser beson­deren Sankti­onslage bittet die FIU, die sich entwi­ckelnde Rechtslage sorgfältig zu verfolgen und die daraus folgenden Vorgaben entspre­chend zu beachten.

Im Rahmen von Meldungen, die in diesem Zusam­menhang wegen eines Verdachts von Geldwäsche oder Terro­ris­mus­fi­nan­zierung abgegeben werden, bittet die FIU dringend darum,

• bei der Darstellung des Sachver­halts den einschlä­gigen Sankti­ons­tat­be­stand zu benennen
• und folgenden Indikator zu verwenden:

B2305 — Trans­aktion in / aus Staaten, gegen die beispiels­weise die EU oder die UN Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat / haben

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