Neue FAQs zum Rechtsdienstleistungsverbot in Russland - Sanktionen

17. Januar 2023

Die Europäische Kommission hat Ende Dezember 2022 ihre FAQ zu den Sanktionen gegen Russland (VO (EU) 833/2014) überarbeitet.

Diese zielen darauf ab, Unklarheiten bezüglich des Verbots der Rechtsberatung für die Regierung Russlands oder dort niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen und dessen Ausnahmen zu beseitigen (insbesondere Fragen 11 – 26) und spiegeln die Auffassung der Kommission wieder. Es geht beispielsweise um die „indirekte“ Erbringung der Dienstleistung oder die Anforderungen, welche an eine Tochtergesellschaft gestellt werden und extraterritoriale Effekte. Die BRAK weist insbesondere auch auf die Definition dessen, was der Kommission zufolge „unbedingt erforderliche“ Rechtsdienstleistung im Sinne von Art. 5 n sein soll, hin. Diese erscheint äußerst eng, s. Frage 3.

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