Neue FAQs zum Rechts­dienstleistungs­verbot in Russland — Sanktionen

Die Europäische Kommission hat Ende Dezember 2022 ihre FAQ zu den Sanktionen gegen Russland (VO (EU) 833/2014) überar­beitet.

Diese zielen darauf ab, Unklar­heiten bezüglich des Verbots der Rechts­be­ratung für die Regierung Russlands oder dort nieder­ge­lassene juris­tische Personen, Organi­sa­tionen oder Einrich­tungen und dessen Ausnahmen zu besei­tigen (insbe­sondere Fragen 11 – 26) und spiegeln die Auffassung der Kommission wieder. Es geht beispiels­weise um die „indirekte“ Erbringung der Dienst­leistung oder die Anfor­de­rungen, welche an eine Tochter­ge­sell­schaft gestellt werden und extra­ter­ri­to­riale Effekte. Die BRAK weist insbe­sondere auch auf die Definition dessen, was der Kommission zufolge „unbedingt erfor­der­liche“ Rechts­dienst­leistung im Sinne von Art. 5 n sein soll, hin. Diese erscheint äußerst eng, s. Frage 3.

Hier geht’s zu den FAQs.