Zufahrtsschranke vor dem Rechtsanwaltsparkplatz

14. August 2023

Der Präsident des Landgerichts Köln teilt zum Zugang zum Rechtsanwaltsparkplatz folgendes mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte Sie auf diesem Wege darüber informieren, dass der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW auf meine Bitte kürzlich eine Schranke in der Zufahrt zum Rechtsanwaltsparkplatz montiert hat, nachdem dieser festgestellt hat, dass das an der Zufahrt zuvor befindliche Metalltor mit vertretbaren Aufwand nicht mehr zu reparieren ist.

Die neue Schranke wird am Abend des 14.08.2023 in Betrieb genommen und soll ein unbefugtes Parken auf dem Parkplatz außerhalb der Dienstzeiten verhindern. Für Sie ändert sich hierdurch grundsätzlich nichts. In der Regel wird die Zufahrtsschranke morgens um ca. 6:00 Uhr geöffnet und abends um ca. 20:30 Uhr wieder verschlossen. An Samstagen erfolgt eine Öffnung der Schranke um ca. 6:30 Uhr und ein Verschluss um ca. 12:30 Uhr. Das Parkhaus bleibt an Samstagen weiterhin geschlossen.

Sollten zwingende dienstliche Gründe ein darüber hinausgehendes Parken erforderlich machen, möchte ich Sie höflich um Kontaktaufnahme mit der Hausverwaltung des Landgerichts Köln unter der Durchwahl -1199 bitten.

Mit freundlichen Grüßen
Der Präsident des Landgerichts Köln