Beson­deres elektro­ni­sches Steuer­be­ra­ter­postfach (beSt) am 1.1.2023 an den Start gegangen

Die Bundes­steu­er­be­ra­ter­kammer teilte zum Jahres­wechsel mit, dass am 1.1.2023 die Steuer­be­ra­ter­plattform und mit ihr das besondere elektro­nische Steuer­be­ra­ter­postfach (beSt) an den Start gegangen ist.

Das beSt richtet die Bundes­steu­er­be­ra­ter­kammer verpflichtend für jedes einge­tragene Kammer­mit­glied sowie für steuer­be­ra­tende Berufs­aus­übungs­ge­sell­schaften ein. Es entspricht als sicherer Übermitt­lungsweg der Steuer­be­rater dem beA für Rechts­an­wälte.

Seit der Inbetrieb­nahme des beSt ist auch die Kommu­ni­kation zwischen beA und beSt möglich. Die Bundes­rechts­an­walts­kammer hat die entspre­chenden Einstel­lungen vorge­nommen. Die Bundes­steu­er­be­ra­ter­kammer hat die Kommu­ni­kation zwischen beA und beSt mit den ihr bereits zur Verfügung stehenden Mitteln erfolg­reich getestet.

Die Regis­trierung der beSt ist jetzt erst angelaufen. Derzeit sind noch nicht alle Steuer­be­ra­te­rinnen und Steuer­be­rater regis­triert, sodass noch nicht alle Steuer­be­ra­te­rinnen und Steuer­be­rater über ihr beSt erreichbar sind. Dieje­nigen Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wälte, die eine Steuer­be­ra­terin oder einen Steuer­be­rater adres­sieren möchten, können in der Adress-Suche im beA den Namen der Steuer­be­ra­terin oder des Steuer­be­raters eingeben. Sollte die Regis­trierung bereits erfolgt sein, wird das entspre­chende Postfach angezeigt. Dass es sich um ein beSt handelt, ist an der EGVP-Rolle „egvp_best“ oder in der SAFE-ID, die mit „DE.BStBK“ beginnt, zu erkennen.