Zulassung

Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln mit den Landgerichtsbezirken Köln, Bonn und Aachen ist zuständig für die Zulassung und die Aufnahme neuer Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte in ihrem Bezirk. Derzeit sind im Kammerbezirk Köln rund 12.824 Mitglieder zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, wobei die Zahl noch stetig ansteigt. Gleichzeitig ist die Rechtsanwaltskammer zuständig für die Zulassung von Anwaltsgesellschaften, sowie für die Eingliederung und Zulassung von Kollegen aus dem Ausland.

Nachfolgend finden Sie die verschiedenen Zulassungsanträge, ein Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt, einen Vordruck einer unwiderruflichen Einverständnis- und Freistellungserklärung sowie unsere Gebührenordnung in Zulassungs- und Vertretungsangelegenheiten.

Entwurf einer unwiderruflichen Einverständnis- und Freistellungserklärung