Antwort der BRAK auf beA-Beschluss der Kammer­ver­sammlung 2018

Die Kammer­ver­sammlung hatte 2018 den Vorstand der Rechts­an­walts­kammer Köln beauf­tragt, gegenüber der Bundes­rechts­an­walts­kammer Fragen zum beson­deren elektro­ni­schen Anwalts­postfach (beA) zu stellen und auf der nächsten Kammer­ver­sammlung zu beant­worten.

Der Präsident der Rechts­an­walts­kammer Köln hat auf der Kammer­ver­sammlung am 21.11.2019 den von der Kammer­ver­sammlung angefor­derten Bericht ausführlich erstattet. Das dem Bericht zugrun­de­lie­gende Schreiben der BRAK finden Sie hier.

» Antwort der BRAK auf beA-Beschluss der Kammer­ver­sammlung 2018