Gefahr der Gewerb­lichkeit für Kanzleien

Der Ausschuss Steuer­recht der Bundes­rechts­an­walts­kammer hat die Hinweise zur Frage, wann die Tätig­keiten in einer Kanzlei zur Gewerb­lichkeit im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG führen können, mit dem Stand November 2019 überar­beitet und aktua­li­siert. Dabei wird auch auf neue Recht­spre­chung der Finanz­ge­richte einge­gangen. Die Stellung­nahme finden Sie hier.

» Gefahr der Gewerb­lichkeit für Kanzleien — Abfär­be­re­gelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG