OLG Köln erprobt elektro­ni­schen Rechts­verkehr

Vom 21.2.2019 an wird im Rahmen eines Pilot­pro­jekts bei dem Oberlan­des­ge­richt Köln der Rechts­vor­gänge elektro­nische Versand von Dokumenten getestet werden.

Die Präsi­dentin des Oberlan­des­ge­richts Köln teilt mit, dass die Pilotierung dabei neben der formlosen elektro­ni­schen Versendung auch die elektro­nische Zustellung gegen elektro­ni­sches Empfangs­be­kenntnis umfassen wird.
Empfangs­kanal auf Seiten der Anwalt­schaft wird hierbei das besondere elektro­nische Anwalts­postfach (beA) sein.