LG Köln: Ab 7.9.2020 Einführung der elektro­ni­schen Akte und beA-Korre­spondenz

Vom 7.9.2020 an wird das LG Köln sukzessive mit der Einführung der elektro­ni­schen Akte beginnen. Zudem möchte das Gericht vermehrt über das beA kommu­ni­zieren. Ein entspre­chendes Schreiben des Präsi­denten der RAK Köln und des Präsi­denten des LG Köln finden Sie hier. Infor­ma­tionen zu der wichtigen Vorschrift des § 130a ZPO sind hier von der BRAK zusam­men­ge­fasst.