Ab 1.1.2022 – Verpflich­tender elektro­ni­scher Rechts­verkehr

Ab dem 1.1.2022 wird der elektro­nische Rechts­verkehr verpflichtend für die gesamte Anwalt­schaft einge­führt. Wer sich jetzt noch nicht für das beA regis­triert hat, für den gibt es Handlungs­bedarf.

Die Bundes­rechts­an­walts­kammer hat die wesent­lichen Punkte hier noch einmal anschaulich zusam­men­ge­fasst. Bitte nutzen Sie die Zeit zur Vorbe­reitung bis zum 1.1.2022.