Corona-Überka­pa­zi­täten

Wie Sie den Infor­ma­tionen auf unserer Homepage entnehmen können, gehört die Anwalt­schaft mit ihren Mitar­beitern seit Februar 2021 generell in die „Impfgruppe 3“, die zurzeit aber in Nordrhein-Westfalen noch nicht aufge­rufen wurde.

Nachdem es in Köln zu Impfungen von Justiz­an­ge­hö­rigen aus Überka­pa­zi­täten kam, haben wir gefordert (s. Artikel im Kölner Stadt­an­zeiger vom 14.04.2021), dass hier auch die Anwalt­schaft entspre­chend berück­sichtigt wird. Nach inten­siven Gesprächen mit der Stadt Köln ist diese nunmehr am Freitag­nach­mittag, 23.04.2021, auf uns zugekommen und hat uns über eine Einzel­fall­ent­scheidung „bzgl. Straf­rechts­an­wälten, die Termine bei der Polizei, der JVA oder vergleich­baren Einrich­tungen wahrnehmen und die ihren Kanzleisitz in Köln haben“, infor­miert. Diese Gruppe wird aktuell bei anfal­lenden Überka­pa­zi­täten von Seiten der Stadt Köln berück­sichtigt werden können. Andere Kommunen sind bisher auf uns nicht zugekommen.

Die Rechts­an­walts­kammer Köln hat sich nach dieser Anfrage gegenüber der Stadt Köln gerne bereit erklärt, die Daten entspre­chender Kolle­ginnen und Kollegen zu erfassen und an die Stadt Köln weiter­zu­leiten. Über die Rechts­an­walts­kammer Köln erhalten Kolle­ginnen und Kollegen, die die oben genannten Voraus­set­zungen erfüllen und, wenn es zu Überka­pa­zi­täten kommt, einen entspre­chenden Code mit dem sie sich regis­trieren und einen möglichen Impftermin verein­baren können. Eine Vergabe von Terminen erfolgt durch die Kammer nicht.

Aufgrund der Anträge unserer Mitglieder und der Rückmeldung der Stadt Köln werden wir im Laufe des Donnerstag, 29.04.2021, rund 115 Impfcodes an die Mitglieder versenden.

Zur Erfassung inter­es­sierter Kolle­ginnen und Kollegen finden Sie das entspre­chende Formular hier, das der Rechts­an­walts­kammer Köln zugeleitet werden kann. Auf die Frage, wann und wie Überka­pa­zi­täten bestehen, hat die Rechts­an­walts­kammer Köln keinen Einfluss.

Sollten uns weitere Infor­ma­tionen erreichen, werden wir diese hier veröf­fent­lichen.