Kammer­beitrag 2022 bleibt stabil

Die Kammer­ver­sammlung der Rechts­an­walts­kammer Köln hat am 16.11.2021 beschlossen, den Kammer­beitrag für das Jahr 2022 mit 336 Euro stabil zu halten, obwohl deutlich höhere Beträge an die Bundes­rechts­an­walts­kammer für das beA (70 Euro statt 60 Euro pro Mitglied) zu zahlen sind.

Der sich dadurch ergebende Verlust im Jahr 2022 wird durch die Einspa­rungen, die die Kammer im Jahr 2020 durch die Corona-Pandemie hatte, ausge­glichen werden.