Geldwä­sche­gesetz – Mittei­lungen an das Trans­pa­renz­re­gister

Mit der Änderung des Geldwä­sche­ge­setzes zum 01.08.2021 sind neue Mittei­lungs­pflichten an das Deutsche Trans­pa­renz­re­gister in Kraft getreten.

Danach gelten für juris­tische Personen des Privat­rechts und der einge­tra­genen Perso­nen­ge­sell­schaften, die bis zum 31.07.2021 nicht zu einer Mitteilung an das Trans­pa­renz­re­gister verpflichtet waren, Übergangs­fristen hinsichtlich der zur Eintragung zu übermit­telnden Angaben der wirtschaftlich Berech­tigten. Gesell­schaften mit beschränkter Haftung, Genos­sen­schaften, europäische Genos­sen­schaften oder Partner­schaften müssen Angaben zu den wirtschaftlich Berech­tigten bis zum 30.06.2022 zur Eintragung übermitteln. Weitere Infor­ma­tionen finden Sie auf der Inter­net­seite des Trans­pa­renz­re­gisters.