Neues zu Corona-Schutz­maß­nahmen

Seit dem 3. April 2022 gibt es in öffent­lichen Gebäuden keine allge­meine Pflicht zum Tragen einer Schutz­maske mehr.

Zu beachten sind jedoch die in den Gerichten und Behörden aufgrund der örtlichen Gegeben­heiten ergrif­fenen Schutz­maß­nahmen. Im Einzelfall kann es zu einer Anordnung einer Masken­tra­ge­pflicht im ganzen Gericht/in der ganzen Behörde oder in räumlich abgegrenzten Teilen davon kommen. Eine solche Pflicht kann sich auch auf Besuche­rinnen und Besucher erstrecken und ist von diesen zu beachten. Die jeweilige Inter­net­seite und Aushänge geben Aufschluss hierüber.
Das Landge­richt Köln sowie das Landge­richt Aachen haben beispiels­weise entspre­chende Anord­nungen erlassen.