Zulas­sungs­antrag BAG

Am 01.08.2022 tritt die sogenannte „Große BRAO-Reform“ in Kraft. Diese führt u.a. zu weitrei­chenden Änderungen im Bereich der Zulassung von Berufs­aus­übungs-gesell­schaften. So sind etwa Partner­schafts­ge­sell­schaften mit beschränkter Berufs­haftung nach § 209a Abs. 2 BRAO n. F. verpflichtet, bis zum

01.11.2022 einen Zulas­sungs­antrag zu stellen. Das Antrags­for­mular für Berufs­aus­übungs­ge­sell­schaften ist hier abrufbar.