Änderungen der FAO und der BORA zur Vermeidung sprach­licher Diskri­mi­nierung treten am 1.6.2023 in Kraft

Das Bundes­jus­tiz­mi­nis­terium der Justiz hat mitge­teilt, dass gegen die Recht­mä­ßigkeit der Beschlüsse der 4. Sitzung der 7. Satzungs­ver­sammlung vom 5.12.2022 zur Änderung der FAO und der BORA keine Bedenken bestehen.

Die Beschlüsse wurden auf der Website der Bundes­rechts­an­walts­kammer veröf­fent­licht und treten am 1.6.2023 in Kraft.

Die 7. Satzungs­ver­sammlung hatte die Neufas­sungen der FAO und BORA beschlossen, um sprach­liche Diskri­mi­nierung zu vermeiden.