Die Adres­sierung des „richtigen“ beA – Oder: Wie vermeidet man „Fehlzu­stel­lungen“ durch Gerichte?

In dem nachfol­genden Aufsatz erläutert Frau Kollegin Julia von Seltmann, wie man erreichen kann, dass Gerichte an das beA derje­nigen Person in einer Kanzlei zustellen, die eine Sache tatsächlich bearbeitet.

„Warum schickt das Gericht Nachrichten nicht in mein beA, sondern scheinbar willkürlich in das meines Kollegen? Diese Frage stellen sich viele Anwäl­tinnen und Anwälte, die feststellen müssen, dass für die Korre­spondenz zwischen der Justiz und ihrer Kanzlei das beA der Person genutzt wird, die ganz oben auf dem Briefkopf steht. Das beA der sachbe­ar­bei­tenden Kollegin oder des sachbe­ar­bei­tenden Kollegen bleibt indes leer. Solche „Fehlzu­stel­lungen“ sind an der Tages­ordnung. Besonders schwierig wird die Situation bei Berufs­aus­übungs­ge­sell­schaften und in Vertre­tungs­fällen oder wenn Anwäl­tinnen und Anwälte aus bestimmten Gründen über ein zweites beA verfügen. Wie geht man damit um und wie beugt man für künftige Fälle vor?“

Den Aufsatz, veröf­fent­licht im Heft 6/2022 des BRAK-Magazins, finden Sie hier.