Antwort der BRAK auf beA-Beschluss der Kammerversammlung 2018
Die Kammerversammlung hatte 2018 den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln beauftragt, gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer Fragen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) zu stellen und auf der nächsten Kammerversammlung zu beantworten.
Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln hat auf der Kammerversammlung am 21.11.2019 den von der Kammerversammlung angeforderten Bericht ausführlich erstattet. Das dem Bericht zugrundeliegende Schreiben der BRAK finden Sie hier.
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