Informationen zum Coronavirus
Aktuell: Maskenpflicht in den Gerichten des Bezirks der Rechtsanwaltskammer Köln. Aufgrund der in den vergangenen Tagen deutlich gestiegenen Infektionszahlen – insbesondere auch in Großstädten im Bezirk — wurde nahezu in allen Gerichtsgebäuden des Bezirks eine Maskenpflicht eingeführt. Als Beispiel für den Inhalt der Maskenpflicht darf auf die Pressemitteilung des LG Köln vom 15.10.2020 (hier) sowie die Hausverfügung mit weiteren Informationen vom gleichen Tag (hier) verwiesen werden.
Zugleich hat der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer in seiner Presseerklärung vom 20.10.2020 noch einmal auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass die Funktionsfähigkeit der Justiz, gerade im Interesse der Bürger, gesichert ist. Dabei hat er auch auf die Ergebnisse einer 2. Corona-Umfrage bei der Anwaltschaft verwiesen, deren Ergebnisse auf der Homepage der BRAK veröffentlich sind. Überbrückungshilfe — Nach massiven Protesten aus der Anwaltschaft hat das Bundeswirtschaftsministerium anerkannt, dass auch Rechtsanwälte für ihre Mandanten die Überbrückungshilfe beantragen dürfen. Dies ist seit dem 10.8.2020 nun online möglich, wie die Bundesrechtsanwaltskammer mitteilt (s. dazu hier). Eine Anweisung, wie die Beantragung der Überbrückungshilfe für die Rechtsanwälte funktioniert, finden Sie hier. Die Veränderungen in Zeiten der Corona-Pandemie sind erheblich. Zu den bisherigen Erfahrungen der Rechtsanwaltskammer Köln hat der Präsident der Kammer, RA Dr. Thomas Gutknecht, in einem Schreiben an alle Mitglieder Stellung genommen. Dieses Schreiben finden Sie hier. Gelegentlich war bisher von Schwierigkeiten zu hören, gerade was den Zugang zu den Gerichten betrifft. Die Rechtsanwaltskammer Köln vertritt die Auffassung, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Zugang zu Verhandlungen zu gewähren ist. Für alle diese Fragen hat der Vizepräsident des OLG Köln, Christian Schmitz-Justen, Verständnis gezeigt, wie aus seinem Schreiben an den Kammerpräsidenten zu ersehen ist, das Sie hier finden. Die Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht daher weiter — regelmäßig aktualisiert — umfangreiche Informationen zum Coronavirus mit einer Vielzahl von Mustern und Formularen, unter anderem auch zu den in den einzelnen Ländern geltenden Regelungen und Verordnungen, den finanziellen Hilfsmöglichkeiten, den jeweiligen Bußgeldvorschriften und einer Rechtsprechungsübersicht. Diese Informationen der BRAK finden Sie hier. Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer fordert (s. Pressemitteilung) eine schnelle und unbürokratische Liquiditätssicherung für die Anwaltschaft. Insbesondere durch die jetzt in diesen Tagen möglichen Soforthilfen wird diesem Anliegen entsprochen. Wir werden sehr genau die weitere Lage der Kolleginnen und Kollegen beobachten und dann auch gegenüber der Landesregierung reagieren. Verhandlungen gem. § 128a ZPO (Videoverhandlungen). Die Rechtsanwaltskammer Köln ist der Auffassung, dass die Justiz die Möglichkeiten der „Videoverhandlungen“ gem. § 128a ZPO ausbauen muss (s. dazu auch den Beitrag des Geschäftsführer RA Martin W. Huff im Kölner Stadtanzeiger – hier). Die Kammer hat sich auch bereits mit dem Justizministerium in Verbindung gesetzt, um hier die entsprechenden Informationen zu erhalten. Das Ministerium arbeitet mit Hochdruck daran, hier vernünftige Lösungen auch für die Anwaltschaft zu finden. Fachanwaltsfortbildung gem. § 15 FAO: Bekanntlich haben Fachanwälte jährlich 15 Zeitstunden je Fachgebiet Fortbildung nachzuweisen. Aufgrund der Corona-Pandemie wird eine Vielzahl von Präsenzveranstaltungen von den Fortbildungsveranstaltern abgesagt. Viele Kolleginnen und Kollegen befürchten deshalb, dass sie ihrer Fortbildungsverpflichtung nicht in ausreichendem Umfang nachkommen können, zumal auch nicht in allen Fachgebieten Online-Fortbildungen angeboten werden. Die Rechtsanwaltskammer Köln ist sich dessen bewusst. Wir werden daher nicht die Erlaubnis zur Führung einer Fachanwaltschaft mit der Begründung widerrufen, dass nicht ausreichende Fortbildungsstunden im Jahr 2020 nachgewiesen worden sind. Das bedeutet natürlich nicht, dass die Fortbildung für 2020 erlassen wird, sondern nur, dass diese im Jahr 2021 sanktionslos kompensiert werden kann. Vereidigungen neuer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte finden weiter regelmäßig – allerdings unter Beachtung der Vorsorgemaßnahmen – durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Köln statt. Zur Anforderung von Anwaltsausweisen in Eilfällen finden Sie die entsprechenden Informationen hier. Wir bitten, darauf zu achten, dass uns Dateien in dem angegebenen Format übermittelt werden, ansonsten können die Ausweise nicht erstellt werden. Wiederaufnahme der Einstellungen in den juristischen Vorbereitungsdienst.
Seit dem 1. Mai 2020 werden in Nordrhein-Westfalen wieder neue Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in allen drei Oberlandesgerichtsbezirken eingestellt. Die bisherigen Präsenzveranstaltungen, namentlich die Arbeitsgemeinschaften und die Besprechung von Aufsichtsarbeiten, werden – auch für die bereits im juristischen Vorbereitungsdienst Tätigen — als Onlineveranstaltungen angeboten, um auch in Krisenzeiten eine adäquate Ausbildung zu gewährleisten. Auch die Einzelausbildung kann wieder unter Beachtung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln stattfinden, auch in den Kanzleien und in den Wahlstationen. Für Studenten haben die drei Prüfungsämter bei den Oberlandesgerichten – wie weitgehend auch in den anderen Ländern – entschieden, dass das Sommersemester 2020 bei der Berechnung der Freischussfrist nicht berücksichtigt wird. Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebs in den juristischen Staatsprüfungen.
Das Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen und die Justizprüfungsämter bei den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Hamm und Köln haben jetzt unter Berücksichtigung der vom Robert Koch-Institut empfohlenen Schutzmaßnahmen den Prüfungsbetrieb wieder aufgenommen. Den Kandidatinnen und Kandidaten werden so die baldige Erlangung der angestrebten Abschlüsse und der Einstieg in das Berufsleben bzw. (nach der ersten Prüfung) in den juristischen Vorbereitungsdienst ermöglicht, was die Rechtsanwaltskammer für dringend erforderlich hält. Eil- und Bereitschaftsdienst im Bezirk LG Köln. Seit dem 1.4.2020 haben die Amtsgerichte im LG-Bezirk den Eil- und Bereitschaftsdienst neu geregelt. Dabei findet eine Konzentration auf jeweils ein rechtsrheinisches und linksrheinisches Amtsgericht statt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der Pressemitteilung des LG Köln, die Sie hier finden. Beitragsbescheide der VBG. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, deren Mitglieder auch die Anwaltskanzleien sind, hat im Schreiben vom 3.4.2020 (dies finden Sie hier) Informationen zu den Beiträgen für das Jahr 2019 veröffentlicht, dort aber auch zugleich auf die Möglichkeit von Zahlungserleichterungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hingewiesen. Die Zusammenfassung der BRAK finden Sie hier. Zudem hat der Geschäftsführer der RAK Köln, RA Martin W. Huff, auf www.lto.de einen Beitrag zu den sich stellenden berufsrechtlichen Fragen veröffentlicht.