Infor­ma­tio­nen zum Coro­na­vi­rus

Aktu­ell: Mas­ken­pflicht in den Gerich­ten des Bezirks der Rechts­an­walts­kam­mer Köln. Auf­grund der in den ver­gan­ge­nen Tagen deut­lich gestie­ge­nen Infek­ti­ons­zah­len – ins­be­son­dere auch in Groß­städ­ten im Bezirk — wurde nahezu in allen Gerichts­ge­bäu­den des Bezirks eine Mas­ken­pflicht ein­ge­führt. Als Bei­spiel für den Inhalt der Mas­ken­pflicht darf auf die Pres­se­mit­tei­lung des LG Köln vom 15.10.2020 (hier) sowie die Haus­ver­fü­gung mit wei­te­ren Infor­ma­tio­nen vom glei­chen Tag (hier) ver­wie­sen wer­den.

Zugleich hat der Prä­si­dent der Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer in sei­ner Pres­se­er­klä­rung vom 20.10.2020 noch ein­mal auf die Not­wen­dig­keit hin­ge­wie­sen, dass die Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Jus­tiz, gerade im Inter­esse der Bür­ger, gesi­chert ist. Dabei hat er auch auf die Ergeb­nisse einer 2. Corona-Umfrage bei der Anwalt­schaft ver­wie­sen, deren Ergeb­nisse auf der Home­page der BRAK ver­öf­fent­lich sind. Über­brü­ckungs­hilfe — Nach mas­si­ven Pro­tes­ten aus der Anwalt­schaft hat das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium aner­kannt, dass auch Rechts­an­wälte für ihre Man­dan­ten die Über­brü­ckungs­hilfe bean­tra­gen dür­fen. Dies ist seit dem 10.8.2020 nun online mög­lich, wie die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer mit­teilt (s. dazu hier). Eine Anwei­sung, wie die Bean­tra­gung der Über­brü­ckungs­hilfe für die Rechts­an­wälte funk­tio­niert, fin­den Sie hier. Die Ver­än­de­run­gen in Zei­ten der Corona-Pan­de­mie sind erheb­lich. Zu den bis­he­ri­gen Erfah­run­gen der Rechts­an­walts­kam­mer Köln hat der Prä­si­dent der Kam­mer, RA Dr. Tho­mas Gut­knecht, in einem Schrei­ben an alle Mit­glie­der Stel­lung genom­men. Die­ses Schrei­ben fin­den Sie hier. Gele­gent­lich war bis­her von Schwie­rig­kei­ten zu hören, gerade was den Zugang zu den Gerich­ten betrifft. Die Rechts­an­walts­kam­mer Köln ver­tritt die Auf­fas­sung, dass Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­ten der Zugang zu Ver­hand­lun­gen zu gewäh­ren ist. Für alle diese Fra­gen hat der Vize­prä­si­dent des OLG Köln, Chris­tian Schmitz-Jus­ten, Ver­ständ­nis gezeigt, wie aus sei­nem Schrei­ben an den Kam­mer­prä­si­den­ten zu erse­hen ist, das Sie hier fin­den. Die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer ver­öf­fent­licht daher wei­ter — regel­mä­ßig aktua­li­siert — umfang­rei­che Infor­ma­tio­nen zum Coro­na­vi­rus mit einer Viel­zahl von Mus­tern und For­mu­la­ren, unter ande­rem auch zu den in den ein­zel­nen Län­dern gel­ten­den Rege­lun­gen und Ver­ord­nun­gen, den finan­zi­el­len Hilfs­mög­lich­kei­ten, den jewei­li­gen Buß­geld­vor­schrif­ten und einer Recht­spre­chungs­über­sicht. Diese Infor­ma­tio­nen der BRAK fin­den Sie hier. Der Prä­si­dent der Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer for­dert (s. Pres­se­mit­tei­lung) eine schnelle und unbü­ro­kra­ti­sche Liqui­di­täts­si­che­rung für die Anwalt­schaft. Ins­be­son­dere durch die jetzt in die­sen Tagen mög­li­chen Sofort­hil­fen wird die­sem Anlie­gen ent­spro­chen. Wir wer­den sehr genau die wei­tere Lage der Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen beob­ach­ten und dann auch gegen­über der Lan­des­re­gie­rung reagie­ren. Ver­hand­lun­gen gem. § 128a ZPO (Video­ver­hand­lun­gen). Die Rechts­an­walts­kam­mer Köln ist der Auf­fas­sung, dass die Jus­tiz die Mög­lich­kei­ten der „Video­ver­hand­lun­gen“ gem. § 128a ZPO aus­bauen muss (s. dazu auch den Bei­trag des Geschäfts­füh­rer RA Mar­tin W. Huff im Köl­ner Stadt­an­zei­ger – hier). Die Kam­mer hat sich auch bereits mit dem Jus­tiz­mi­nis­te­rium in Ver­bin­dung gesetzt, um hier die ent­spre­chen­den Infor­ma­tio­nen zu erhal­ten. Das Minis­te­rium arbei­tet mit Hoch­druck daran, hier ver­nünf­tige Lösun­gen auch für die Anwalt­schaft zu fin­den. Fach­an­walts­fort­bil­dung gem. § 15 FAO: Bekannt­lich haben Fach­an­wälte jähr­lich 15 Zeit­stun­den je Fach­ge­biet Fort­bil­dung nach­zu­wei­sen. Auf­grund der Corona-Pan­de­mie wird eine Viel­zahl von Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen von den Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tern abge­sagt. Viele Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen befürch­ten des­halb, dass sie ihrer Fort­bil­dungs­ver­pflich­tung nicht in aus­rei­chen­dem Umfang nach­kom­men kön­nen, zumal auch nicht in allen Fach­ge­bie­ten Online-Fort­bil­dun­gen ange­bo­ten wer­den. Die Rechts­an­walts­kam­mer Köln ist sich des­sen bewusst. Wir wer­den daher nicht die Erlaub­nis zur Füh­rung einer Fach­an­walt­schaft mit der Begrün­dung wider­ru­fen, dass nicht aus­rei­chende Fort­bil­dungs­stun­den im Jahr 2020 nach­ge­wie­sen wor­den sind. Das bedeu­tet natür­lich nicht, dass die Fort­bil­dung für 2020 erlas­sen wird, son­dern nur, dass diese im Jahr 2021 sank­ti­ons­los kom­pen­siert wer­den kann. Ver­ei­di­gun­gen neuer Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wälte fin­den wei­ter regel­mä­ßig – aller­dings unter Beach­tung der Vor­sor­ge­maß­nah­men – durch den Prä­si­den­ten der Rechts­an­walts­kam­mer Köln statt. Zur Anfor­de­rung von Anwalts­aus­wei­sen in Eil­fäl­len fin­den Sie die ent­spre­chen­den Infor­ma­tio­nen hier. Wir bit­ten, dar­auf zu ach­ten, dass uns Dateien in dem ange­ge­be­nen For­mat über­mit­telt wer­den, ansons­ten kön­nen die Aus­weise  nicht erstellt wer­den. Wie­der­auf­nahme der Ein­stel­lun­gen in den juris­ti­schen Vor­be­rei­tungs­dienst.
Seit dem 1. Mai 2020 wer­den in Nord­rhein-West­fa­len wie­der neue Rechts­re­fe­ren­da­rin­nen und Rechts­re­fe­ren­dare in allen drei Ober­lan­des­ge­richts­be­zir­ken ein­ge­stellt. Die bis­he­ri­gen Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen, nament­lich die Arbeits­ge­mein­schaf­ten und die Bespre­chung von Auf­sichts­ar­bei­ten, wer­den – auch für die bereits im juris­ti­schen Vor­be­rei­tungs­dienst Täti­gen — als Onlin­ever­an­stal­tun­gen ange­bo­ten, um auch in Kri­sen­zei­ten eine adäquate Aus­bil­dung zu gewähr­leis­ten. Auch die Ein­zel­aus­bil­dung kann wie­der unter Beach­tung der all­ge­mei­nen Abstands- und Hygie­ne­re­geln statt­fin­den, auch in den Kanz­leien und in den Wahl­sta­tio­nen. Für Stu­den­ten haben die drei Prü­fungs­äm­ter bei den Ober­lan­des­ge­rich­ten – wie weit­ge­hend auch in den ande­ren Län­dern – ent­schie­den, dass das Som­mer­se­mes­ter 2020 bei der Berech­nung der Frei­schuss­frist nicht berück­sich­tigt wird. Wie­der­auf­nahme des Prü­fungs­be­triebs in den juris­ti­schen Staats­prü­fun­gen.
Das Lan­des­jus­tiz­prü­fungs­amt Nord­rhein-West­fa­len und die Jus­tiz­prü­fungs­äm­ter bei den Ober­lan­des­ge­rich­ten Düs­sel­dorf, Hamm und Köln haben jetzt unter Berück­sich­ti­gung der vom Robert Koch-Insti­tut emp­foh­le­nen Schutz­maß­nah­men den Prü­fungs­be­trieb wie­der auf­ge­nom­men. Den Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten wer­den so die bal­dige Erlan­gung der ange­streb­ten Abschlüsse und der Ein­stieg in das Berufs­le­ben bzw. (nach der ers­ten Prü­fung) in den juris­ti­schen Vor­be­rei­tungs­dienst ermög­licht, was die Rechts­an­walts­kam­mer für drin­gend erfor­der­lich hält. Eil- und Bereit­schafts­dienst im Bezirk LG Köln. Seit dem 1.4.2020 haben die Amts­ge­richte im LG-Bezirk den Eil- und Bereit­schafts­dienst neu gere­gelt. Dabei fin­det eine Kon­zen­tra­tion auf jeweils ein rechts­rhei­ni­sches und links­rhei­ni­sches Amts­ge­richt statt. Wei­tere Ein­zel­hei­ten ent­neh­men Sie der Pres­se­mit­tei­lung des LG Köln, die Sie hier fin­den. Bei­trags­be­scheide der VBG. Die Ver­wal­tungs-Berufs­ge­nos­sen­schaft, deren Mit­glie­der auch die Anwalts­kanz­leien sind, hat im Schrei­ben vom 3.4.2020 (dies fin­den Sie hier) Infor­ma­tio­nen zu den Bei­trä­gen für das Jahr 2019 ver­öf­fent­licht, dort aber auch zugleich auf die Mög­lich­keit von Zah­lungs­er­leich­te­run­gen im Zusam­men­hang mit der Corona-Pan­de­mie hin­ge­wie­sen. Die Zusam­men­fas­sung der BRAK fin­den Sie hier. Zudem hat der Geschäfts­füh­rer der RAK Köln, RA Mar­tin W. Huff, auf www.lto.de einen Bei­trag zu den sich stel­len­den berufs­recht­li­chen Fra­gen ver­öf­fent­licht.