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Infor­ma­tionen zum Corona­virus

22. Oktober 2020

Aktuell: Masken­pflicht in den Gerichten des Bezirks der Rechts­an­walts­kammer Köln. Aufgrund der in den vergan­genen Tagen deutlich gestie­genen Infek­ti­ons­zahlen – insbe­sondere auch in Großstädten im Bezirk — wurde nahezu in allen Gerichts­ge­bäuden des Bezirks eine Masken­pflicht einge­führt. Als Beispiel für den Inhalt der Masken­pflicht darf auf die Presse­mit­teilung des LG Köln vom 15.10.2020 (hier) sowie die Hausver­fügung mit weiteren Infor­ma­tionen vom gleichen Tag (hier) verwiesen werden.

Zugleich hat der Präsident der Bundes­rechts­an­walts­kammer in seiner Presse­er­klärung vom 20.10.2020 noch einmal auf die Notwen­digkeit hinge­wiesen, dass die Funkti­ons­fä­higkeit der Justiz, gerade im Interesse der Bürger, gesichert ist. Dabei hat er auch auf die Ergeb­nisse einer 2. Corona-Umfrage bei der Anwalt­schaft verwiesen, deren Ergeb­nisse auf der Homepage der BRAK veröf­fentlich sind. Überbrü­ckungs­hilfe — Nach massiven Protesten aus der Anwalt­schaft hat das Bundes­wirt­schafts­mi­nis­terium anerkannt, dass auch Rechts­an­wälte für ihre Mandanten die Überbrü­ckungs­hilfe beantragen dürfen. Dies ist seit dem 10.8.2020 nun online möglich, wie die Bundes­rechts­an­walts­kammer mitteilt (s. dazu hier). Eine Anweisung, wie die Beantragung der Überbrü­ckungs­hilfe für die Rechts­an­wälte funktio­niert, finden Sie hier. Die Verän­de­rungen in Zeiten der Corona-Pandemie sind erheblich. Zu den bishe­rigen Erfah­rungen der Rechts­an­walts­kammer Köln hat der Präsident der Kammer, RA Dr. Thomas Gutknecht, in einem Schreiben an alle Mitglieder Stellung genommen. Dieses Schreiben finden Sie hier. Gelegentlich war bisher von Schwie­rig­keiten zu hören, gerade was den Zugang zu den Gerichten betrifft. Die Rechts­an­walts­kammer Köln vertritt die Auffassung, dass Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wälten der Zugang zu Verhand­lungen zu gewähren ist. Für alle diese Fragen hat der Vizeprä­sident des OLG Köln, Christian Schmitz-Justen, Verständnis gezeigt, wie aus seinem Schreiben an den Kammer­prä­si­denten zu ersehen ist, das Sie hier finden. Die Bundes­rechts­an­walts­kammer veröf­fent­licht daher weiter — regel­mäßig aktua­li­siert — umfang­reiche Infor­ma­tionen zum Corona­virus mit einer Vielzahl von Mustern und Formu­laren, unter anderem auch zu den in den einzelnen Ländern geltenden Regelungen und Verord­nungen, den finan­zi­ellen Hilfs­mög­lich­keiten, den jewei­ligen Bußgeld­vor­schriften und einer Recht­spre­chungs­über­sicht. Diese Infor­ma­tionen der BRAK finden Sie hier. Der Präsident der Bundes­rechts­an­walts­kammer fordert (s. Presse­mit­teilung) eine schnelle und unbüro­kra­tische Liqui­di­täts­si­cherung für die Anwalt­schaft. Insbe­sondere durch die jetzt in diesen Tagen möglichen Sofort­hilfen wird diesem Anliegen entsprochen. Wir werden sehr genau die weitere Lage der Kolle­ginnen und Kollegen beobachten und dann auch gegenüber der Landes­re­gierung reagieren. Verhand­lungen gem. § 128a ZPO (Video­ver­hand­lungen). Die Rechts­an­walts­kammer Köln ist der Auffassung, dass die Justiz die Möglich­keiten der „Video­ver­hand­lungen“ gem. § 128a ZPO ausbauen muss (s. dazu auch den Beitrag des Geschäfts­führer RA Martin W. Huff im Kölner Stadt­an­zeiger – hier). Die Kammer hat sich auch bereits mit dem Justiz­mi­nis­terium in Verbindung gesetzt, um hier die entspre­chenden Infor­ma­tionen zu erhalten. Das Minis­terium arbeitet mit Hochdruck daran, hier vernünftige Lösungen auch für die Anwalt­schaft zu finden. Fachan­walts­fort­bildung gem. § 15 FAO: Bekanntlich haben Fachan­wälte jährlich 15 Zeitstunden je Fachgebiet Fortbildung nachzu­weisen. Aufgrund der Corona-Pandemie wird eine Vielzahl von Präsenz­ver­an­stal­tungen von den Fortbil­dungs­ver­an­staltern abgesagt. Viele Kolle­ginnen und Kollegen befürchten deshalb, dass sie ihrer Fortbil­dungs­ver­pflichtung nicht in ausrei­chendem Umfang nachkommen können, zumal auch nicht in allen Fachge­bieten Online-Fortbil­dungen angeboten werden. Die Rechts­an­walts­kammer Köln ist sich dessen bewusst. Wir werden daher nicht die Erlaubnis zur Führung einer Fachan­walt­schaft mit der Begründung wider­rufen, dass nicht ausrei­chende Fortbil­dungs­stunden im Jahr 2020 nachge­wiesen worden sind. Das bedeutet natürlich nicht, dass die Fortbildung für 2020 erlassen wird, sondern nur, dass diese im Jahr 2021 sankti­onslos kompen­siert werden kann. Verei­di­gungen neuer Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wälte finden weiter regel­mäßig – aller­dings unter Beachtung der Vorsor­ge­maß­nahmen – durch den Präsi­denten der Rechts­an­walts­kammer Köln statt. Zur Anfor­derung von Anwalts­aus­weisen in Eilfällen finden Sie die entspre­chenden Infor­ma­tionen hier. Wir bitten, darauf zu achten, dass uns Dateien in dem angege­benen Format übermittelt werden, ansonsten können die Ausweise  nicht erstellt werden. Wieder­auf­nahme der Einstel­lungen in den juris­ti­schen Vorbe­rei­tungs­dienst.
Seit dem 1. Mai 2020 werden in Nordrhein-Westfalen wieder neue Rechts­re­fe­ren­da­rinnen und Rechts­re­fe­rendare in allen drei Oberlan­des­ge­richts­be­zirken einge­stellt. Die bishe­rigen Präsenz­ver­an­stal­tungen, namentlich die Arbeits­ge­mein­schaften und die Bespre­chung von Aufsichts­ar­beiten, werden – auch für die bereits im juris­ti­schen Vorbe­rei­tungs­dienst Tätigen — als Onlin­ever­an­stal­tungen angeboten, um auch in Krisen­zeiten eine adäquate Ausbildung zu gewähr­leisten. Auch die Einzel­aus­bildung kann wieder unter Beachtung der allge­meinen Abstands- und Hygie­ne­regeln statt­finden, auch in den Kanzleien und in den Wahlsta­tionen. Für Studenten haben die drei Prüfungs­ämter bei den Oberlan­des­ge­richten – wie weitgehend auch in den anderen Ländern – entschieden, dass das Sommer­se­mester 2020 bei der Berechnung der Freischuss­frist nicht berück­sichtigt wird. Wieder­auf­nahme des Prüfungs­be­triebs in den juris­ti­schen Staats­prü­fungen.
Das Landes­jus­tiz­prü­fungsamt Nordrhein-Westfalen und die Justiz­prü­fungs­ämter bei den Oberlan­des­ge­richten Düsseldorf, Hamm und Köln haben jetzt unter Berück­sich­tigung der vom Robert Koch-Institut empfoh­lenen Schutz­maß­nahmen den Prüfungs­be­trieb wieder aufge­nommen. Den Kandi­da­tinnen und Kandi­daten werden so die baldige Erlangung der angestrebten Abschlüsse und der Einstieg in das Berufs­leben bzw. (nach der ersten Prüfung) in den juris­ti­schen Vorbe­rei­tungs­dienst ermög­licht, was die Rechts­an­walts­kammer für dringend erfor­derlich hält. Eil- und Bereit­schafts­dienst im Bezirk LG Köln. Seit dem 1.4.2020 haben die Amtsge­richte im LG-Bezirk den Eil- und Bereit­schafts­dienst neu geregelt. Dabei findet eine Konzen­tration auf jeweils ein rechts­rhei­ni­sches und links­rhei­ni­sches Amtsge­richt statt. Weitere Einzel­heiten entnehmen Sie der Presse­mit­teilung des LG Köln, die Sie hier finden. Beitrags­be­scheide der VBG. Die Verwal­tungs-Berufs­ge­nos­sen­schaft, deren Mitglieder auch die Anwalts­kanz­leien sind, hat im Schreiben vom 3.4.2020 (dies finden Sie hier) Infor­ma­tionen zu den Beiträgen für das Jahr 2019 veröf­fent­licht, dort aber auch zugleich auf die Möglichkeit von Zahlungs­er­leich­te­rungen im Zusam­menhang mit der Corona-Pandemie hinge­wiesen. Die Zusam­men­fassung der BRAK finden Sie hier. Zudem hat der Geschäfts­führer der RAK Köln, RA Martin W. Huff, auf www.lto.de einen Beitrag zu den sich stellenden berufs­recht­lichen Fragen veröf­fent­licht.

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