• Aktuelles
  • Downloads
  • Kontakt
  • Über uns
    • ÜBER UNS
      • Die Rechtsanwaltskammer Köln ist eine der großen Rechtsanwaltskammern in Deutschland. Ihr Bezirk umfasst das Gebiet des Oberlandesgerichts Köln mit den Landgerichtsbezirken Köln, Bonn und Aachen.
      • Die Aufgaben der RAK
      • Vorstand / Präsidium
      • Vorstandswahl 2025
      • Geschäfts­führung
      • Geschäfts­stelle und Abtei­lungen
      • Geschäfts­ord­nungen
      • Satzungs­ver­sammlung
      • Proto­kolle
      • Haushalt
      • Veran­stal­tungen
      • Karriere-Portal
      • Kanzlei­börse
  • Für Anwälte
    • FÜR ANWÄLTE
      • Hier finden Sie umfangreiche Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt.
      • Zulassung
      • Verzicht und Widerruf
      • Anwalts­ausweis
      • Fachan­walt­schaften
      • Beitrags­ordnung
      • Daten­schutz­gesetz
      • Geldwä­sche­gesetz
      • Schlichtung
      • Vollmachts­da­tenbank
      • Hinweis­pflichten
      • Kammer-Forum
      • Anwalts­ge­richt
      • Sonstiges
  • Für Verbraucher
    • FÜR VERBRAUCHER
      • Für Verbraucher bietet die Rechtsanwaltskammer verschiedene Dienstleistungen an. Sie reichen von der Anwaltssuche, den Listen zur Pflichtverteidigung und Mediation über Angebote zur Mediation und zur Schlichtung zwischen Verbraucher und seinem Rechtsanwalt.
      • Mediation
      • Pflicht­ver­tei­digung
      • Schlichtung
  • Ausbildung
    • AUSBILDUNG
      • Unter dem Stichwort Ausbildung finden sich Informationen sowohl für die Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsfachwirte sowie für Studenten und Referendare.
      • Stellen­börse
      • RA-Fachan­ge­stellte/ Rechts­fach­wirte
      • Studenten
      • Referendare
      • Verwal­tungs­station bei der RAK
  • Menü Menü
  • Über uns
    • ÜBER UNS
    • Die Aufgaben der RAK
    • Vorstand / Präsidium
    • Geschäfts­führung
    • Geschäfts­stelle und Abtei­lungen
    • Geschäfts­ord­nungen
    • Satzungs­ver­sammlung
    • Proto­kolle
    • Haushalt
    • Veran­stal­tungen
    • Karriere-Portal
    • Kanzlei­börse
  • Für Anwälte
    • FÜR ANWÄLTE
    • Zulassung
    • Verzicht und Widerruf
    • Anwalts­ausweis
    • Fachan­walt­schaften
    • Beitrags­ordnung
    • Daten­schutz­gesetz
    • Geldwä­sche­gesetz
    • Schlichtung
    • Kammer-Forum
    • Vollmachts­da­tenbank
    • Hinweis­pflichten
    • Anwalts­ge­richt
    • Sonstiges
  • Für Verbraucher
    • FÜR VERBRAUCHER
    • Mediation
    • Pflicht­ver­tei­digung
    • Schlichtung
  • Ausbildung
    • AUSBILDUNG
    • Stellen­börse
    • RA-Fachan­ge­stellte/ Rechts­fach­wirte
    • Studenten
    • Referendare
    • Verwal­tungs­station bei der RAK
  • Service
    • Aktuelles
    • Downloads
    • Kontakt
  • Alle
  • 2026
  • 2025
  • 2024
  • 2023
  • 2022
  • 2021
  • 2020
  • 2019

1.1.2022: Neue Zustän­dig­keiten der NRW-Landge­richte für M&A Verträge, Infor­ma­ti­ons­tech­no­logie und Erneu­erbare Energien

14. Dezember 2021

Zum 1.1.2022 gibt es in der nordrhein-westfä­li­schen Justiz eine wichtige

Konzen­tration der Zustän­dig­keiten bei den Landge­richten und den drei Oberlan­des­ge­richten in Düsseldorf, Hamm und Köln.

Im Rahmen der sog. „Marken­bildung“ hat das NRW-Justiz­mi­nis­terium unter dem 22.11.2021 die „Verordnung über die gericht­liche Zustän­digkeit für Strei­tig­keiten aus den Bereichen der Unter­neh­mens­trans­ak­tionen (Mergers & Acqui­si­tions), der Infor­ma­ti­ons­tech­no­logie und Medien­technik sowie der Erneu­er­baren Energien“ erlassen. Die Verordnung im Wortlaut finden Sie hier.

Nach den entspre­chenden Vorschriften der §§ 13a, 72a und 119a GVG werden wichtige Zustän­dig­keiten neu gefasst und sind auch von der Anwalt­schaft ab dem 1.1.2022 zu beachten. Denn es handelt sich hierbei um eine ausschließ­liche Zustän­digkeit.

Bei Verfahren, die vor dem 1.1.2022 erstin­stanzlich anhängig geworden sind, bleibt es für den gesamten Instan­zenzug bei der bishe­rigen Zustän­digkeit der Landge­richte und des jewei­ligen OLG.

Die Zustän­dig­keiten sind nach den §§ 1 – 4 der Verordnung wie folgt geregelt:

LG Düsseldorf: Die M&A‑Zuständigkeit für einen Gegen­standswert von über 500.000 Euro werden für ganz NRW dem Landge­richt Düsseldorf und in der zweiten Instanz dem OLG Düsseldorf zugewiesen. Darunter versteht die Verordnung Strei­tig­keiten aus Kauf- oder Tausch­ver­trägen über Unter­nehmen, bei gesell­schafts­recht­lichen Ausein­an­der­set­zungen in diesem Zusam­menhang und bei Strei­tig­keiten bei Vorgängen gem. § 1 Umwand­lungs­gesetz.

Landge­richt Köln: Für Strei­tig­keiten aus dem Bereich der Kommu­ni­ka­tions- und Infor­ma­ti­ons­tech­no­logie mit einem Gegen­standswert von über 100.000 Euro ist jetzt das LG Köln und anschließend das OLG Köln zuständig. Dies umfasst Verfahren rund um den gesamten Entwick­lungs­prozess für Hard- und Software und aus IT-Dienst­leis­tungs­ver­trägen.

LG Essen: Geht es um Rechts­fragen der Erneu­er­baren Energien und einen Gegen­standswert von über 100.000 Euro – von der Biogas­anlage bis hin zur Entwicklung im Bereich Wasser­stoff etc. ist das LG Essen für alle Landge­richte im Bezirk der Oberlan­des­ge­richte Düsseldorf und Köln sowie für die Landge­richte Essen und Bochum zuständig.

LG Bielefeld: Für alle anderen Landge­richte im Bezirk des OLG Hamm für die Erneu­er­baren Energien mit einem Gegen­standswert von über 100.000 Euro ist jetzt das LG Bielefeld zuständig.

Dabei werden bei den jewei­ligen Landge­richten Spezi­al­kammern und bei den Oberlan­des­ge­richten Spezi­al­senate für die jewei­ligen Zustän­dig­keiten geschaffen. Nach sechs Jahren soll eine Bilanz des Justiz­mi­nis­te­riums gegenüber der Landes­re­gierung gezogen werden. Auf diesen Bericht kann man sehr gespannt sein, denn es ist seit langen Jahren bundesweit wieder eine relativ umfang­reiche Spezia­li­sierung im größten deutschen Bundesland.

https://www.rak-koeln.de/wp-content/uploads/2023/02/RAK_Koeln.svg 0 0 AIXhibit https://www.rak-koeln.de/wp-content/uploads/2023/02/RAK_Koeln.svg AIXhibit2021-12-14 11:16:562023-08-23 11:52:191.1.2022: Neue Zustän­dig­keiten der NRW-Landge­richte für M&A Verträge, Infor­ma­ti­ons­tech­no­logie und Erneu­erbare Energien
<< vorheriger Beitrag
nächster Beitrag >>
Logo Rechtsanwaltskammer Köln

Riehler Str. 30 | 50668 Köln
Tel: 0221 - 97 30 10-0
Fax: 0221 - 97 30 10-50
Mail: kontakt@rak-koeln.de

  • Über uns
  • Für Anwälte
  • Für Verbraucher
  • Ausbildung
  • Veran­stal­tungen
  • Karriere-Portal
  • Mediation
  • Downloads
Kontakt  |  Impressum  |  Datenschutz |
Link to: Ab 1.1.2022 – Verpflich­tender elektro­ni­scher Rechts­verkehr Link to: Ab 1.1.2022 – Verpflich­tender elektro­ni­scher Rechts­verkehr Ab 1.1.2022 – Verpflich­tender elektro­ni­scher Rechts­verkehr Link to: Gerichte im OLG Bezirk Köln korre­spon­dieren mit der Anwalt­schaft über das beA Link to: Gerichte im OLG Bezirk Köln korre­spon­dieren mit der Anwalt­schaft über das beA Gerichte im OLG Bezirk Köln korre­spon­dieren mit der Anwalt­schaft über...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen