1.1.2022: Neue Zuständigkeiten der NRW-Landgerichte für M&A Verträge, Informationstechnologie und Erneuerbare Energien
Zum 1.1.2022 gibt es in der nordrhein-westfälischen Justiz eine wichtige
Konzentration der Zuständigkeiten bei den Landgerichten und den drei Oberlandesgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln.
Im Rahmen der sog. „Markenbildung“ hat das NRW-Justizministerium unter dem 22.11.2021 die „Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus den Bereichen der Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions), der Informationstechnologie und Medientechnik sowie der Erneuerbaren Energien“ erlassen. Die Verordnung im Wortlaut finden Sie hier.
Nach den entsprechenden Vorschriften der §§ 13a, 72a und 119a GVG werden wichtige Zuständigkeiten neu gefasst und sind auch von der Anwaltschaft ab dem 1.1.2022 zu beachten. Denn es handelt sich hierbei um eine ausschließliche Zuständigkeit.
Bei Verfahren, die vor dem 1.1.2022 erstinstanzlich anhängig geworden sind, bleibt es für den gesamten Instanzenzug bei der bisherigen Zuständigkeit der Landgerichte und des jeweiligen OLG.
Die Zuständigkeiten sind nach den §§ 1 – 4 der Verordnung wie folgt geregelt:
LG Düsseldorf: Die M&A‑Zuständigkeit für einen Gegenstandswert von über 500.000 Euro werden für ganz NRW dem Landgericht Düsseldorf und in der zweiten Instanz dem OLG Düsseldorf zugewiesen. Darunter versteht die Verordnung Streitigkeiten aus Kauf- oder Tauschverträgen über Unternehmen, bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen in diesem Zusammenhang und bei Streitigkeiten bei Vorgängen gem. § 1 Umwandlungsgesetz.
Landgericht Köln: Für Streitigkeiten aus dem Bereich der Kommunikations- und Informationstechnologie mit einem Gegenstandswert von über 100.000 Euro ist jetzt das LG Köln und anschließend das OLG Köln zuständig. Dies umfasst Verfahren rund um den gesamten Entwicklungsprozess für Hard- und Software und aus IT-Dienstleistungsverträgen.
LG Essen: Geht es um Rechtsfragen der Erneuerbaren Energien und einen Gegenstandswert von über 100.000 Euro – von der Biogasanlage bis hin zur Entwicklung im Bereich Wasserstoff etc. ist das LG Essen für alle Landgerichte im Bezirk der Oberlandesgerichte Düsseldorf und Köln sowie für die Landgerichte Essen und Bochum zuständig.
LG Bielefeld: Für alle anderen Landgerichte im Bezirk des OLG Hamm für die Erneuerbaren Energien mit einem Gegenstandswert von über 100.000 Euro ist jetzt das LG Bielefeld zuständig.
Dabei werden bei den jeweiligen Landgerichten Spezialkammern und bei den Oberlandesgerichten Spezialsenate für die jeweiligen Zuständigkeiten geschaffen. Nach sechs Jahren soll eine Bilanz des Justizministeriums gegenüber der Landesregierung gezogen werden. Auf diesen Bericht kann man sehr gespannt sein, denn es ist seit langen Jahren bundesweit wieder eine relativ umfangreiche Spezialisierung im größten deutschen Bundesland.