Ab 1.1.2022 – Verpflichtender elektronischer Rechtsverkehr
Ab dem 1.1.2022 wird der elektronische Rechtsverkehr verpflichtend für die gesamte Anwaltschaft eingeführt. Wer sich jetzt noch nicht für das beA registriert hat, für den gibt es Handlungsbedarf.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die wesentlichen Punkte hier noch einmal anschaulich zusammengefasst. Bitte nutzen Sie die Zeit zur Vorbereitung bis zum 1.1.2022.