Ab 1.1.2022 – Ver­pflich­ten­der elek­tro­ni­scher Rechts­ver­kehr

Ab dem 1.1.2022 wird der elek­tro­ni­sche Rechts­ver­kehr ver­pflich­tend für die gesamte Anwalt­schaft ein­ge­führt. Wer sich jetzt noch nicht für das beA regis­triert hat, für den gibt es Hand­lungs­be­darf.

Die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer hat die wesent­li­chen Punkte hier noch ein­mal anschau­lich zusam­men­ge­fasst. Bitte nut­zen Sie die Zeit zur Vor­be­rei­tung bis zum 1.1.2022.