Rechts­an­walts­kam­mer Köln warnt vor Schrei­ben einer nicht exis­tie­ren­den Rechts­an­walts­kanz­lei „Dr. Her­zog & Part­ner“

In den ver­gan­ge­nen Tagen sind bun­des­weit wohl ins­be­son­dere an ältere Mit­bür­ger Schrei­ben mit der „Ankün­di­gung des gericht­li­chen Vor­pfän­dungs­be­schlus­ses“

einer Rechts­an­walts­kanz­lei „Dr. Her­zog & Part­ner“ mit einer Köl­ner Adresse ver­sandt wor­den. Die Betrof­fe­nen wer­den auf­ge­for­dert Zah­lun­gen ins Aus­land zu leis­ten. Ein Bei­spiel fin­den Sie hier.

Die Rechts­an­walts­kam­mer Köln weist dar­auf hin, dass es diese Rechts­an­walts­kanz­lei unter der ange­ge­be­nen Adresse nicht gibt. Alle drei auf dem Brief­bo­gen genann­ten angeb­li­chen Rechts­an­wälte „Dr. Klaus Her­zog“, „Chris­tiane Schil­ling“ und „Jur. Bene­dikt Ock“ sind keine zuge­las­se­nen Rechts­an­wälte und auch nicht Mit­glied der Rechts­an­walts­kam­mer Köln. Auch die Home­page „www.kanzlei-herzog-partner.com“ zeigt nicht exis­tie­rende Rechts­an­wälte und ver­fügt zum Bei­spiel auch über kein Impres­sum.

Die Rechts­an­walts­kam­mer Köln hat bei der Staats­an­walt­schaft Köln Straf­an­zeige erstat­tet.

Zudem weist die Rechts­an­walts­kam­mer dar­auf hin, dass jeder Bür­ger unter der Seite www.rechtsanwaltsregister.org nach­prü­fen kann, ob jemand, der sich als zuge­las­se­ner Rechts­an­walt bezeich­net, auch Mit­glied einer der regio­na­len Rechts­an­walts­kam­mern im Bun­des­ge­biet ist und damit als Rechts­an­walt tätig sein darf. Die­ses bun­des­ein­heit­li­che Anwalts­ver­zeich­nis wird täg­lich von den 27 regio­na­len Rechts­an­walts­kam­mern gepflegt.