Rechts­an­walts­kammer Köln warnt vor Schreiben einer nicht existie­renden Rechts­an­walts­kanzlei „Dr. Herzog & Partner“

In den vergan­genen Tagen sind bundesweit wohl insbe­sondere an ältere Mitbürger Schreiben mit der „Ankün­digung des gericht­lichen Vorpfän­dungs­be­schlusses“

einer Rechts­an­walts­kanzlei „Dr. Herzog & Partner“ mit einer Kölner Adresse versandt worden. Die Betrof­fenen werden aufge­fordert Zahlungen ins Ausland zu leisten. Ein Beispiel finden Sie hier.

Die Rechts­an­walts­kammer Köln weist darauf hin, dass es diese Rechts­an­walts­kanzlei unter der angege­benen Adresse nicht gibt. Alle drei auf dem Brief­bogen genannten angeb­lichen Rechts­an­wälte „Dr. Klaus Herzog“, „Chris­tiane Schilling“ und „Jur. Benedikt Ock“ sind keine zugelas­senen Rechts­an­wälte und auch nicht Mitglied der Rechts­an­walts­kammer Köln. Auch die Homepage „www.kanzlei-herzog-partner.com“ zeigt nicht existie­rende Rechts­an­wälte und verfügt zum Beispiel auch über kein Impressum.

Die Rechts­an­walts­kammer Köln hat bei der Staats­an­walt­schaft Köln Straf­an­zeige erstattet.

Zudem weist die Rechts­an­walts­kammer darauf hin, dass jeder Bürger unter der Seite www.rechtsanwaltsregister.org nachprüfen kann, ob jemand, der sich als zugelas­sener Rechts­anwalt bezeichnet, auch Mitglied einer der regio­nalen Rechts­an­walts­kammern im Bundes­gebiet ist und damit als Rechts­anwalt tätig sein darf. Dieses bundes­ein­heit­liche Anwalts­ver­zeichnis wird täglich von den 27 regio­nalen Rechts­an­walts­kammern gepflegt.