Rechtsanwaltskammer Köln warnt vor Schreiben einer nicht existierenden Rechtsanwaltskanzlei „Dr. Herzog & Partner“
In den vergangenen Tagen sind bundesweit wohl insbesondere an ältere Mitbürger Schreiben mit der „Ankündigung des gerichtlichen Vorpfändungsbeschlusses“
einer Rechtsanwaltskanzlei „Dr. Herzog & Partner“ mit einer Kölner Adresse versandt worden. Die Betroffenen werden aufgefordert Zahlungen ins Ausland zu leisten. Ein Beispiel finden Sie hier.
Die Rechtsanwaltskammer Köln weist darauf hin, dass es diese Rechtsanwaltskanzlei unter der angegebenen Adresse nicht gibt. Alle drei auf dem Briefbogen genannten angeblichen Rechtsanwälte „Dr. Klaus Herzog“, „Christiane Schilling“ und „Jur. Benedikt Ock“ sind keine zugelassenen Rechtsanwälte und auch nicht Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln. Auch die Homepage „www.kanzlei-herzog-partner.com“ zeigt nicht existierende Rechtsanwälte und verfügt zum Beispiel auch über kein Impressum.
Die Rechtsanwaltskammer Köln hat bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige erstattet.
Zudem weist die Rechtsanwaltskammer darauf hin, dass jeder Bürger unter der Seite www.rechtsanwaltsregister.org nachprüfen kann, ob jemand, der sich als zugelassener Rechtsanwalt bezeichnet, auch Mitglied einer der regionalen Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet ist und damit als Rechtsanwalt tätig sein darf. Dieses bundeseinheitliche Anwaltsverzeichnis wird täglich von den 27 regionalen Rechtsanwaltskammern gepflegt.