Bun­des­re­gie­rung ver­län­gert Über­brü­ckungs­hil­fen bis Ende Dezem­ber 2021

Die Bun­des­re­gie­rung hat laut einer Infor­ma­tion der Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer, die Sie hier fin­den, mit­ge­teilt, dass ab sofort die Antrag­stel­lung für die Ver­län­ge­rung der Über­brü­ckungs­hilfe 3‑Plus bis zum Jah­res­ende 2021 mög­lich ist.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen sind zu fin­den unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.