Bundesregierung verlängert Überbrückungshilfen bis Ende Dezember 2021
Die Bundesregierung hat laut einer Information der Bundesrechtsanwaltskammer, die Sie hier finden, mitgeteilt, dass ab sofort die Antragstellung für die Verlängerung der Überbrückungshilfe 3‑Plus bis zum Jahresende 2021 möglich ist.
Weitere Informationen sind zu finden unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.