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Gerichte im OLG Bezirk Köln korre­spon­dieren mit der Anwalt­schaft über das beA

16. Dezember 2021

Die Gerichte der ordent­lichen Gerichts­barkeit im Bezirk des Oberlan­des­ge­richts Köln werden jetzt zunehmend die Korre­spondenz mit der Rechts­an­walt­schaft elektro­nisch über das beA führen.

Dies bedeutet, dass Schrift­stücke an die Prozess­be­voll­mäch­tigten diese über das besondere elektro­nische Anwalts­postfach (beA) und nicht mehr auf Papier oder per Telefax erreichen werden.

Darüber hat das Oberlan­des­ge­richt Köln jetzt die Rechts­an­walts­kammer Köln infor­miert.

Hinter­grund ist, dass ab dem 1.1.2022 Rechts­an­wälte und Behörden ihre Zuschriften an Gerichte regel­mäßig elektro­nisch übermitteln müssen (s. z.B. § 130d ZPO) und daher auch die Justiz zunehmend auf die elektro­nische Akte umstellt.

Mit Beginn des kommenden Jahres werden auch die Gerichte des Bezirks überwiegend von der Möglichkeit des elektro­ni­schen Versands Gebrauch machen. Unnötige Papier­aus­drucke entfallen damit. Schon bisher wurden Dokumente dort elektro­nisch weiter­ge­reicht, wo auch bereits elektro­nische Akten geführt wurden. Nunmehr wird der elektro­nische Versand auch auf den Teil der Gerichts­ver­fahren ausge­dehnt, bei denen noch eine Papierakte zum Einsatz kommt.

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