Gerichte im OLG Bezirk Köln kor­re­spon­die­ren mit der Anwalt­schaft über das beA

Die Gerichte der ordent­li­chen Gerichts­bar­keit im Bezirk des Ober­lan­des­ge­richts Köln wer­den jetzt zuneh­mend die Kor­re­spon­denz mit der Rechts­an­walt­schaft elek­tro­nisch über das beA füh­ren.

Dies bedeu­tet, dass Schrift­stü­cke an die Pro­zess­be­voll­mäch­tig­ten diese über das beson­dere elek­tro­ni­sche Anwalts­post­fach (beA) und nicht mehr auf Papier oder per Tele­fax errei­chen wer­den.

Dar­über hat das Ober­lan­des­ge­richt Köln jetzt die Rechts­an­walts­kam­mer Köln infor­miert.

Hin­ter­grund ist, dass ab dem 1.1.2022 Rechts­an­wälte und Behör­den ihre Zuschrif­ten an Gerichte regel­mä­ßig elek­tro­nisch über­mit­teln müs­sen (s. z.B. § 130d ZPO) und daher auch die Jus­tiz zuneh­mend auf die elek­tro­ni­sche Akte umstellt.

Mit Beginn des kom­men­den Jah­res wer­den auch die Gerichte des Bezirks über­wie­gend von der Mög­lich­keit des elek­tro­ni­schen Ver­sands Gebrauch machen. Unnö­tige Papier­aus­dru­cke ent­fal­len damit. Schon bis­her wur­den Doku­mente dort elek­tro­nisch wei­ter­ge­reicht, wo auch bereits elek­tro­ni­sche Akten geführt wur­den. Nun­mehr wird der elek­tro­ni­sche Ver­sand auch auf den Teil der Gerichts­ver­fah­ren aus­ge­dehnt, bei denen noch eine Papier­akte zum Ein­satz kommt.