Gerichte im OLG Bezirk Köln korrespondieren mit der Anwaltschaft über das beA
Die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln werden jetzt zunehmend die Korrespondenz mit der Rechtsanwaltschaft elektronisch über das beA führen.
Dies bedeutet, dass Schriftstücke an die Prozessbevollmächtigten diese über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und nicht mehr auf Papier oder per Telefax erreichen werden.
Darüber hat das Oberlandesgericht Köln jetzt die Rechtsanwaltskammer Köln informiert.
Hintergrund ist, dass ab dem 1.1.2022 Rechtsanwälte und Behörden ihre Zuschriften an Gerichte regelmäßig elektronisch übermitteln müssen (s. z.B. § 130d ZPO) und daher auch die Justiz zunehmend auf die elektronische Akte umstellt.
Mit Beginn des kommenden Jahres werden auch die Gerichte des Bezirks überwiegend von der Möglichkeit des elektronischen Versands Gebrauch machen. Unnötige Papierausdrucke entfallen damit. Schon bisher wurden Dokumente dort elektronisch weitergereicht, wo auch bereits elektronische Akten geführt wurden. Nunmehr wird der elektronische Versand auch auf den Teil der Gerichtsverfahren ausgedehnt, bei denen noch eine Papierakte zum Einsatz kommt.