Kam­mer­bei­trag 2022 bleibt sta­bil

Die Kam­mer­ver­samm­lung der Rechts­an­walts­kam­mer Köln hat am 16.11.2021 beschlos­sen, den Kam­mer­bei­trag für das Jahr 2022 mit 336 Euro sta­bil zu hal­ten, obwohl deut­lich höhere Beträge an die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer für das beA (70 Euro statt 60 Euro pro Mit­glied) zu zah­len sind.

Der sich dadurch erge­bende Ver­lust im Jahr 2022 wird durch die Ein­spa­run­gen, die die Kam­mer im Jahr 2020 durch die Corona-Pan­de­mie hatte, aus­ge­gli­chen wer­den.