Kammerbeitrag 2022 bleibt stabil
Die Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Köln hat am 16.11.2021 beschlossen, den Kammerbeitrag für das Jahr 2022 mit 336 Euro stabil zu halten, obwohl deutlich höhere Beträge an die Bundesrechtsanwaltskammer für das beA (70 Euro statt 60 Euro pro Mitglied) zu zahlen sind.
Der sich dadurch ergebende Verlust im Jahr 2022 wird durch die Einsparungen, die die Kammer im Jahr 2020 durch die Corona-Pandemie hatte, ausgeglichen werden.