OLG Köln — Hin­weise zum elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehr

Das OLG Köln hat jetzt wich­tige und sinn­volle Hin­weise dazu ver­öf­fent­licht, wie Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wälte am bes­ten den Schrift­ver­kehr über das beA mit den Jus­tiz­be­hör­den füh­ren. Diese Hin­weise ver­öf­fent­li­chen wir hier und bit­ten um Beach­tung.