Digi­tale Ver­an­stal­tung der BRAK zum Thema “Was bringt die Brüs­sel-llb-Ver­ord­nung?”

Die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer rich­tet im Rah­men der EU-wei­ten „Kon­fe­renz zur Zukunft Euro­pas“ am Mon­tag, den 09.05.2022 von 16:00 bis 18:30 Uhr eine digi­tale Ver­an­stal­tung mit dem Thema „Was bringt die Brüs­sel-IIb-Ver­ord­nung? –

Neue­run­gen in grenz­über­schrei­ten­den Fami­li­en­ver­fah­ren“ aus.

Die neue Brüs­sel-IIb-Ver­ord­nung wird ab dem 01.08.2022 die Brüs­sel-IIa-Ver­ord­nung ablö­sen. Erfah­ren Sie, wie das Bun­des­amt für Jus­tiz als Zen­trale Behörde behilf­lich sein kann, wenn ein Eltern­teil und das Kind von einer grenz­über­schrei­ten­den Sor­ge­rechts- oder Umgangs­strei­tig­keit oder einer inter­na­tio­na­len Kin­des­ent­füh­rung bereits betrof­fen sind oder diese mög­li­cher­weise bevor­steht. Dis­ku­tie­ren und erör­tern Sie mit Exper­tin­nen und Exper­ten die sich dar­aus erge­ben­den Mög­lich­kei­ten im grenz­über­schrei­ten­den Rechts­ver­kehr.

Das Pro­gramm der Ver­an­stal­tung fin­den Sie hier. Es besteht für Sie die Mög­lich­keit, sich wäh­rend der Ver­an­stal­tung mit Fra­gen an die Red­ne­rin­nen und Red­ner zu wen­den.

Bitte mel­den Sie sich zur Ver­an­stal­tung bis zum 02.05.2022 unter ghetti@brak.de an, damit Ihnen die Zugangs­da­ten zuge­sandt wer­den kön­nen.